Welche Vollstreckungsmaßnehme muss ich einleiten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Babsi60
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#1

02.10.2014, 18:46

Mein Schuldner hat bereits die eV abgegeben und danach eine Erbschaft gemacht. Wie gehe ich da jetzt vor.
Danke für eure Nachrichten.
Jupp03/11

#2

02.10.2014, 18:52

Nachlassakten insehen, um festzustellen, welche Erbmasse da ist und ob es Miterben gibt.
MiaZ
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#3

04.10.2014, 07:59

Ich würde schnellstmöglich mal ne Kontopfändung veranlassen
rosinante
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#4

05.10.2014, 16:14

Da die Möglichkeit besteht, dass er zu Vermögen gekommen ist, würde ich ihn zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft laden lassen.
Jupp03/11

#5

05.10.2014, 21:49

rosinante hat geschrieben:Da die Möglichkeit besteht, dass er zu Vermögen gekommen ist, würde ich ihn zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft laden lassen.
Ich als Schuldner wäre dir für immer dankbar.
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tweetyS
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#6

05.10.2014, 23:11

Ach, Jupp, Du hast geerbt??? :mrgreen:
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