Hallo an euch
ich habe einen PfÜB für eine eingetragene Grundschuld. Der Grundschuldbrief befindet sich bei der Drittschuldnerin und der Herausgabeanspruch des Schuldners gegenüber der Drittschuldnerin ist insofern schon im PfÜB enthalten. Jetzt kann ich doch den GV los schicken (zur Drittschuldnerin) um den Brief zu erlagen bzw. an Eides statt den Verbleib versichern zu lassen oder? Gibt es da auch einen genauen Paragraphen zu? 836 ZPO ist ja für den Schuldner....
Danke!!!
Grundschuldbrief
Es ist eine Grundschuld für unseren schuldner eingetragen diese ist gepfändet. Das Grundstück gehörte früher dem Schuldner und ist dann veräußert worden, die Grundschuld blieb jedoch bestehen, so dass die jetztige Eigentümerin (Drittschuldnerin) den Grundschuldbrief hat. Insofern ist auch der Herausgabeanspruch gegenüber der Drittschuldnerin im PfÜB gefpändet worden. Diese hat diesen aber bisher nicht rausgegeben, so dass ich jetzt den GV los schicken würde. Ferner gibt es noch das "Problem", dass sich diese im Ausland aufhält...