Mandant bringt uns den Titel und die Vollstreckungsunterlagen von einer ZV, die er selbst im Jahr 2012 erfolglos versucht hat.
Die GVZ traf damals den Schuldner unter der angegebenen Anschrift nie an - Mandant hatte dann nichts weiter gemacht (kein Haftbefehl o. ä.)
Nun will Mandant, dass wir neuen Vollstreckungsversuch unternehmen.
Habe EMA veranlasst (unter der damaligen Anschrift) - der Schuldner ist unbekannt verzogen.
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Jetzt hatte ich die ganz blöde Idee, ob ich nicht an die damalige Gerichtsvollzieherin ein reines Auskunftsersuchen stellen kann. Denn wenn ich einen ZV-Auftrag mache, kann ich ja entsprechenden Auftrag (Auskunftseinholung) erteilen. Da ich aber jetzt weiß, dass ein ZV-Auftrag sowieso nichts bringt überlege ich eben, ob man nur Auskünfte (natürlich würde ich den Titel mitschicken usw.) einholen kann und wenn ja, ob ich das dann über den für die alte Anschrift zuständigen GVZ mache.
Kann mir jemand helfen? Die Forderung ist ziemlich hoch - will nicht einfach aufgeben.
Danke schon einmal vorab!!!