PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dasydasy
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#1

18.09.2014, 09:35

:shock: Hey Ihr lieben,

brauche Hilfe... mein Chef legte mir gerade ne Akte hin wo ich einen Pfüb machen soll so weit so gut :)
Er schreibt Arbeitseinkommen und Sparkasse BO pfänden. Das sind doch dann 2 PfüBs oder geht das in einem ?`` :roll:
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

18.09.2014, 09:38

Kannst du alles in einen PfÜB packen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
dasydasy
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#3

18.09.2014, 09:42

:thx
Ok dann werd ich es gleich mal probieren , weil wir haben RA Micro da muss man ja immer so Häkchen setzen dachte 2 kann man nicht ankreuzen. :thx
jennjenn87
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#4

26.09.2014, 10:25

Und wenn wir gerade schonmal beim Thema sind:

Durch die neuen Formulare hat sich aber nichts daran geändert, dass ich pro Drittschuldner eine Abschrift/Kopie mitschicken muss, oder?
arianka
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#5

26.09.2014, 11:31

Ja, musst Du.

Gruß
jennjenn87
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#6

26.09.2014, 11:56

Supi, wenigstens eine Sache, die sich nicht geändert hat

:thx
MiaZ
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#7

27.09.2014, 21:41

Im Grunde wäre auch das nicht notwendig - achte mal auf die Dokumentenpauschale wenn der Pfüb nach Zustellung vom GV zurück kommt.. :huepf
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