Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dasydasy
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#1
18.09.2014, 09:35
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Hey Ihr lieben,
brauche Hilfe... mein Chef legte mir gerade ne Akte hin wo ich einen Pfüb machen soll so weit so gut
Er schreibt Arbeitseinkommen und Sparkasse BO pfänden. Das sind doch dann 2 PfüBs oder geht das in einem ?``
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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Liesel
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#2
18.09.2014, 09:38
Kannst du alles in einen PfÜB packen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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dasydasy
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#3
18.09.2014, 09:42
Ok dann werd ich es gleich mal probieren , weil wir haben RA Micro da muss man ja immer so Häkchen setzen dachte 2 kann man nicht ankreuzen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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jennjenn87
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#4
26.09.2014, 10:25
Und wenn wir gerade schonmal beim Thema sind:
Durch die neuen Formulare hat sich aber nichts daran geändert, dass ich pro Drittschuldner eine Abschrift/Kopie mitschicken muss, oder?
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arianka
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#5
26.09.2014, 11:31
Ja, musst Du.
Gruß
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jennjenn87
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#6
26.09.2014, 11:56
Supi, wenigstens eine Sache, die sich nicht geändert hat
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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MiaZ
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#7
27.09.2014, 21:41
Im Grunde wäre auch das nicht notwendig - achte mal auf die Dokumentenpauschale wenn der Pfüb nach Zustellung vom GV zurück kommt..
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)