Guten Morgen
habe da eine erneute Frage:
Mir liegen 2 Vollstreckungsbescheide gegen 2 Schuldner (gesamtschuldnerisch) vor, ich soll nun eine Sicherungshypothek
ins Grundbuch der Schuldner eintragen lassen. (Eigentumswohnung)
Frage: Kann ich auf den 1/2 Anteil der beiden Schuldner jeweils die Gesamtforderung eintragen lassen oder muss ich die Forderung teilen?
Eintragung ins Grundbuch
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Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen werden; Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind. Auf Grund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche Sicherungshypothek eingetragen werden.
Natürlich kannst Du in einem Antrag je in die idielle Hälfte des jeweiligen Schuldners beide Titel gleichzeitig eintragen lassen.
Gruß
Natürlich kannst Du in einem Antrag je in die idielle Hälfte des jeweiligen Schuldners beide Titel gleichzeitig eintragen lassen.
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