Eintragung ins Grundbuch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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deheini123
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#1

24.09.2014, 09:24

Guten Morgen

habe da eine erneute Frage:

Mir liegen 2 Vollstreckungsbescheide gegen 2 Schuldner (gesamtschuldnerisch) vor, ich soll nun eine Sicherungshypothek
ins Grundbuch der Schuldner eintragen lassen. (Eigentumswohnung)

Frage: Kann ich auf den 1/2 Anteil der beiden Schuldner jeweils die Gesamtforderung eintragen lassen oder muss ich die Forderung teilen?
:mrgreen:
arianka
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#2

24.09.2014, 09:50

Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen werden; Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind. Auf Grund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche Sicherungshypothek eingetragen werden.

Natürlich kannst Du in einem Antrag je in die idielle Hälfte des jeweiligen Schuldners beide Titel gleichzeitig eintragen lassen.

Gruß
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