Eventuell falscher Schuldner im MB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

22.09.2014, 13:23

Hallo,

ich habe hier mal wieder einen ganz blöden Fall.

Schuldner hat Sachen bestellt und nicht bezahlt. Er hat angegeben, dass er A Müller heißt. Der Mahnbescheid konnte allerdings nicht zugestellt werden, so dass eine EMA gemacht wurde. Da wurde mitgeteilt, dass der Schuldner B A Müller heißt und mittlerweile verzogen ist.
Dann wurde MB und VB zugestellt und ich habe die ZV eingeleitet.

Jetzt teilt mir die GVin mit, dass B A Müller minderjährig ist, 2011 geboren.

Was mache ich denn jetzt? Hat mir das Einwohnermeldeamt eine falsche Auskunft gegeben? Soll ich nochmal eine EMA machen und nochmals direkt nach A Müller fragen, mit dem Hinweis, dass es sich nicht um B A Müller handelt? Eventuell könnte es ja der Vater sein. Aber dann ist ja mein VB auch falsch.

Was würdet ihr machen?
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niva
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#2

22.09.2014, 13:32

schicke am besten deine damalige EMA-Anfrage mit der Auskunft zusammen ans Einwohnermeldeamt (mit Schilderung des Sachverhalt) und bitte um Prüfung, ob wirklich kein A existiert. vielleicht hat Vater bzw. Mutter von B A ja extra als A bestellt.
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#3

22.09.2014, 14:21

Okay, danke.

Dann werde ich mal das Einwohnermeldeamt anschreiben und schauen, was bei rauskommt.
arianka
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#4

23.09.2014, 08:24

Wenn dein Schuldner tatsächlich minderjährig ist, kannst Du den Titel eh vergessen und musst neu gegen die Eltern titulieren.
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#5

23.09.2014, 08:29

Der Verdacht liegt nahe, dass hier ein Betrugsfall vorliegt. 2011 geboren? Wahrscheinlich haben die Eltern auf den Namen des Kindes bestellt. Wenn sich Deine Ermittlungen bewahrheiten, würde ich die Eltern anschreiben, den Sachverhalt darstellen und andeuten, dass es sich hier um einen Eingehungsbetrug handelt und dass Du Strafanzeige erstatten würdest. Wenn Du Glück hast, zahlen die Schuldner ganz schnell. Wenn nicht, dann Strafanzeige und Mahnbescheid.

(Aus Erfahrung kann ich sagen, dass wenn Eltern auf den Namen des Kindes bestellen, die Eltern oft schon überschuldet sind)

Gruß
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#6

23.09.2014, 08:52

arianka hat geschrieben:Der Verdacht liegt nahe, dass hier ein Betrugsfall vorliegt. 2011 geboren? Wahrscheinlich haben die Eltern auf den Namen des Kindes bestellt. Wenn sich Deine Ermittlungen bewahrheiten, würde ich die Eltern anschreiben, den Sachverhalt darstellen und andeuten, dass es sich hier um einen Eingehungsbetrug handelt und dass Du Strafanzeige erstatten würdest. Wenn Du Glück hast, zahlen die Schuldner ganz schnell. Wenn nicht, dann Strafanzeige und Mahnbescheid.

(Aus Erfahrung kann ich sagen, dass wenn Eltern auf den Namen des Kindes bestellen, die Eltern oft schon überschuldet sind)

Gruß
Das habe ich mir auch schon gedacht. Mal sehen, was das Einwohnermeldeamt sagt und sehe ich weiter.
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#7

26.09.2014, 10:38

So, jetzt habe ich die Auskunft vom Einwohnermeldeamt und der Fehler liegt bei denen.

In meiner Anfrage hatte ich ja nach A Müller gefragt und als Antwort bekommen, dass dort B A Müller wohnt. Also habe ich MB und VB unter B A Müller beantragt und bekommen. Jetzt schreibt das Einwohnermeldeamt dass B A Müller das Kind ist und der gesetzliche Vertreter A Müller ist, der auch immer unter der gleichen Anschrift gewohnt hat.

So, jetzt muss ich einen neuen MB machen und muss die Kosten für den ersten MB selber tragen, nur weil das Einwohnermeldeamt mir eine falsche Auskunft gegeben hat.
arianka
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#8

26.09.2014, 11:26

Das tut mir leid. Jetzt weißt Du aber, woran Du bist. Jetzt hat sich der Aspekt mit der Strafanzeige (Bestellung auf falschen Namen) auch erledigt, weil Du ja schreibst, dass A Müller bestellt hat.

Ich denke trotz alledem wäre eine Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt beim Schuldnerregister taktisch klug. Wenn schon eine EV abgegeben wurde, so kannst Du dann parallel zu Deinem MB eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges machen. Für den MDT wäre es neben der Titulierung auch eine Art von Genugtuung. Ich habe es oft, dass der MDT sich dann besser fühlt.
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#9

26.09.2014, 11:27

Ich würde die EMA-Kosten als Nebenforderung in den neuen MB mit aufnehmen.

Viel Glück und Gruß arianka
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#10

26.09.2014, 11:35

Dann werde ich mal einen neuen MB machen und die EMA-Kosten einfach mit angeben. Sollte er Widerspruch einlegen, kann man das ja immer noch heraus nehmen.

Echt blöd, das ganze!
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