ich habe gerade einen PfüB gemacht an Bank & Arbeitgeber nun frage ich mich ob ich lieber ein vorläufiges Zahlungsverbot mit schicke ??
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Vollkommen richtig!BaumN hat geschrieben:Ich kann wirklich nicht verstehen, wie man das ohne den Mandanten entscheiden will.
Stimmt ja - hängt aber auch immer von der Höhe der Forderung und der Solvenz des Schuldners ab. Bei zwei Drittschuldnern sind die Zustellkosten ja nicht so ganz niedrig, dazu noch GK PfÜB, Zustellkosten PfÜB und RA-Kosten PfÜB.... das läppert sich schnell mal. Und man kann sich seine Mandanten auch ganz schön verärgern, wenn man wie wild ZV-Maßnahmen ausbringt, am Ende gar nichts dabei herum kommt und der Mandant dann nicht nur aus dem Urteil nichts vollstreckt hat und auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt, sondern auch noch auf hohen Kosten der ZV.Dane129 hat geschrieben: Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Kosten/Nutzen bei Vorpfändung für den Mandanten in einem sehr guten Verhältnis stehen, da durch die Zustellung eines VZV nur die Zustellungskosten des GVZ entstehen, jedoch keine weiteren RA-Gebühren. Im Gegenzug wird früher gepfändet und auch insoweit Rang gewahrt, was nie schaden kann.
Schade, dass ich nicht dein Anwalt bin.BaumN hat geschrieben:Stimmt ja - hängt aber auch immer von der Höhe der Forderung und der Solvenz des Schuldners ab. Bei zwei Drittschuldnern sind die Zustellkosten ja nicht so ganz niedrig, dazu noch GK PfÜB, Zustellkosten PfÜB und RA-Kosten PfÜB.... das läppert sich schnell mal. Und man kann sich seine Mandanten auch ganz schön verärgern, wenn man wie wild ZV-Maßnahmen ausbringt, am Ende gar nichts dabei herum kommt und der Mandant dann nicht nur aus dem Urteil nichts vollstreckt hat und auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt, sondern auch noch auf hohen Kosten der ZV.Dane129 hat geschrieben: Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Kosten/Nutzen bei Vorpfändung für den Mandanten in einem sehr guten Verhältnis stehen, da durch die Zustellung eines VZV nur die Zustellungskosten des GVZ entstehen, jedoch keine weiteren RA-Gebühren. Im Gegenzug wird früher gepfändet und auch insoweit Rang gewahrt, was nie schaden kann.
Daher eben immer mit Augenmaß handeln und vor allem die Entscheidung, was DER MANDANT für ZV-Maßnahmen investieren will, DEM MANDANTEN überlassen. Würde ich einen Anwalt beauftragen meine Forderung beizutreiben und dieser würde sich nicht VOR Veranlassung von ZV-Maßnahmen mit mir abstimmen, würde ich dem die Hölle heiß machen. Schließlich ist der Mandant Kostenschuldner. Und über meine Kohle und wofür ich die ausgebe, will ich immer noch selbst entscheiden.
Wieso? Wenn mein Geld ausgegeben wird, dann sollte ich doch wenigstens gefragt werden.Jupp03/11 hat geschrieben:Schade, dass ich nicht dein Anwalt bin.