Insolvenz und Gläubiger wusste nichts davon

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tiko73

#21

08.09.2012, 11:48

M.E. kannst du nur noch darauf hoffen, dass dem Schuldner die RSB versagt wird.
Ansonsten kannste den Titel in die Tonne kloppen :-(

Es ist leider so, dass Schuldner häufiger vergessen, Gläubiger anzugeben :motz
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sunny84
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#22

08.09.2012, 11:55

Es ist leider so, dass Schuldner häufiger vergessen, Gläubiger anzugeben
:zustimm
Und der Gläubiger ist verpflichtet, regelmäßig eigenständig zu überprüfen, ob Inso eröffnet wurde. Macht er das nicht: Pech gehabt.
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#23

04.12.2012, 17:21

Ich muss mich jetzt hier nochmal einklinken.

Das ist doch riesengroßer Murks :motz

Der Schuldner vergisst absichtlich die Hälfte seiner Gläubiger anzugeben. Ich kann doch nicht hunderte von Akten alle halben Jahre wieder ausgraben, um zu prüfen, ob die Inso eingeleitet wurde. Und dann ist bei meinem Glück der Anmeldungstermin trotzdem schon vorbei, so dass ich das Ganze ja eigentlich min. alle drei Monate machen müsste.

Ich habe doch auch noch anderes zu tun :!: :!: :!:

P. S. habe gerade so einen Schuldner, der min. 3 Gläubiger nicht angegeben hat!
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#24

14.01.2014, 12:53

Vielen Dank für so viele Informationen, wenn auch leider zu spät. Bei einer Inso in gefühlten 100 Jahren ... :(
Mein Verständnis hakt allerdings an der Stelle, an der der Schuldner durch eine Restschuldbefreiung dafür belohnt wird, dass er "vergisst" Gläubiger anzugeben. Und jetzt steht er da und macht diesen: :auslach
Naja, nutzt ja nichts, wenn ich mich jetzt darüber ärgere
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#25

19.09.2014, 09:36

Liebe Mitstreiter,

ich bin auf die "Diskussion" gestoßen auf der Suche nach einer Lösung und möchte als absoluter InsO-Laie an der Stelle noch einmal eingreifen weil ich aus aktuellem Anlass ein bisschen Beratungsunfähig gegenüber dem Mandanten bin.

Ich habe im Sommer einen Titel vorgelegt bekommen. Notarielle Urkunde aus 2002, nicht zugestellt, Anerkenntnis: 30.000 €. :shock:

Vorbereitend habe ich über den Schuldner recherchiert, laut Onlineverzeichnissen kein Inso, kein VA/eV. :!:

Also habe ich den GVZ zunächst mit Zustellung und anschließend VA beauftragt. Nun kam der Titel (zugestellt) zurück und oben auf der Eröffnungsbeschluss des InsoG aus dem Jahr 2009. - Ratlosigkeit.

Außerdem war noch ein Beschluss angeheftet, wonach

(...)
1. Der Vornahme der Schulssverteilung wird zugestimmt.
Nach dem heutigen Tage eingehende Forderungsanmeldungen finden keine Aufnahme mehr in das Schlussverzeichnis
...
3. Die InsoGläubiger können bis zum 13.10.2014
- Stn zur Schlussrechnung
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Entscheidung über den Antrag des Sch auf Restschuldbefreiung
...
schriftlich einreichen (...)


Nach meinem minimalen Verständnis von InsO bedeutet dies doch nun, dass ich, da der Schuldner ja bereits in der Wohlverhaltensphase ist, keine Chance mehr habe, anzumelden. Zudem kann ich nicht mal etwas gegen die RB einwenden weil ich kein InsoO-Gläubiger bin (und werden kann).
Ich hab wirklich kaum eine Ahnung von InsO aber mein Rechtsverständnis sagt mir, dass das noch nicht die Lösung sein kann! :motz

HILFEEEEEEEEEE :oops:
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#26

16.09.2015, 12:10

Hallo zusammen,

ich möchte diesen Thread nochmal aufgreifen.

In meinem Fall geht es darum:

Unser Mandant hat einen Titel aus dem Jahre 2010. Dieser wurde bereits durch ein Inkasso versucht zu vollstrecken. Vergeblich. Der Schuldner hat die e.V. damals abgegeben.

Nun ist bekannt, dass der Schuldner im vergangenen Jahr einen Privatinsolvenzantrag gestellt hat. Das Insolvenzverfahren ist nun beendet und der Schuldner befindet sich in der Wohlverhaltensphase mit Restschuldbefreiung. Augenscheinlich hat der Schuldner vergessen unseren Mandanten als Gläubiger anzugeben. Dies teilte er so dem Inkassounternehmen gegenüber mit.

Das Inkassounternehmen, das vor uns tätig war, als auch unser Mandant haben versäumt bei insolvenzbekanntmachungen regelmäßig nachzuschauen. Das Inkassounternehemn hat unserem Mandanten nunmehr mitgeteilt, dass diese die Forderung nicht weiter verfolgen und überlassen nun dem Mandanten die Wahl "die Forderung anzumelden".

Ich habe absolut nichts mit der InsO am Hut, soll mich jetzt aber damit beschäftigen, aber ich finde absolut nichts brauchbares. Das geht doch gar nicht. Die Forderung kann doch nicht nachträglich noch angemeldet werden? Kann hier im Zweifel die Versagung beantragt werden oder ist die Forderung hin und die Mandantschaft kann sich das einrahmen und an die Wand hängen? Vollstrecken kann ich ja auch nicht.

Liebe Grüße und vielen lieben Dank
A13
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#27

16.09.2015, 12:27

A13 hat geschrieben:ist die Forderung hin und die Mandantschaft kann sich das einrahmen und an die Wand hängen?
so ist es leider.
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tiko73

#28

16.09.2015, 12:31

War wirklich schon der Schlußtermin?

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#29

16.09.2015, 13:09

A13 hat geschrieben:Das Insolvenzverfahren ist nun beendet und der Schuldner befindet sich in der Wohlverhaltensphase mit Restschuldbefreiung.
schließe ich aus diesem Satz, Frau Ex-Kollegin. ;)
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