Hallo an alle,
hab mal eine Frage. Bekanntlich muss man ja auf Auslagen wie Einwohnermeldeamtsanfragen, Grundbuchauszüge, Auskünfte aus dem Vollstreckungsportal, Akteneinsicht usw. Mehrwertsteuer erheben, wenn man diese an den Mandanten weiterberechnet. Muss ich diese Auslagen dann in der Zwangsvollstreckung im Forderungskonto mit Mehrwertsteuer eingeben, also 4,50 € + 0,86 € = 5,36 € anstatt nur 4,50 € für die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal? Wenn ich nur die 4,50 € eingebe und der Gerichtsvollzieher bzw. Schuldner bezahlt die Forderung, bleibt der Mandant ja auf der Mehrwertsteuer für diese Auslagen sitzen!?! Das darf doch nicht sein, oder? Andernfalls wird der Gerichtsvollzieher wahrscheinlich meckern, wenn ich in der Forderungsaufstellung 5,36 € für die Auskunft eingebe, anstatt nur 4,50 € wie auf dem Zahlungsbeleg ersichtlich. Wie macht ihr das?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
Mehrwertsteuer auf Auslagen im Forderungskonto
- Liesel
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Ins FoKo kommen die Auslagen mit MwSt. Ich schreibe dann z.B. "EMA-Gebühr zuzügl. MwSt". Bisher hat da noch niemand gemeckert.
Auf die Akteneinsichtsgebühr wird keine MwSt berechnet.
Auf die Akteneinsichtsgebühr wird keine MwSt berechnet.
LEBE DEN MOMENT
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- Muschel
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Auf die Akteneinsichtsgebühr keine MWSt, oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Unser Steuerberater ist da anderer Meinung.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)