Zivilprozess nach Insolvenzeröffnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#11

25.01.2011, 16:25

Dann mach ich das all die Jahre schon falsch und keiner merkt was? Das Mahnverfahren war hier übrigens schon eingeleitet, hiergegen hatte der Schuldner Widerspruch eingelegt.
Warum mache ich das dann immer schon so? Als Arzt und/oder Abrechnungsstelle kann man doch nicht wissen, wann der Schuldner Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren stellt, um so die Rechnung ggf. zurückzuhalten, damit die Forderung eben nicht insolvenzbehaftet ist. (das macht doch gar keinen Sinn)
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#12

25.01.2011, 18:20

Weil du bis jetzt Glück gehabt hast... Und mal ganz ehrlich, was du da schreibst mit Rechnung zurückhalten: das bringt dir gar nix, bekanntermaßen steht der Leistungszeitpunkt/ -zeitraum auf der Rechnung und damit bist du schon wieder aus. Schuldner sind nicht blöd und Verwalterkanzleien erst recht nicht ;-)

Über Sinn und Unsinn kann man sich streiten. Fakt ist: vor Insolvenzeröffnung Leistung erbracht = Insolvenzforderung.
Gina

#13

25.01.2011, 19:55

Und warum du das so gemacht hast bislang und nix passiert ist, liegt einfach daran, dass sich kein Schuldner gewehrt hat. Allerdings hast du dann wohl in der Regel auch deine Forderung nicht angemeldet.
kratzbaum
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 13.07.2009, 13:41
Beruf: Rechtsanwalt

#14

16.09.2014, 11:27

Wie verhält es sich denn mit Mietschulden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind?

Bsp.: 01.10.2013 Eröffnung Insolvenzverfahren, Mietschulden des Insolvenzschuldners von Januar 2014 bis jetzt.

Der Vermieter will klagen. Wird die Partei direkt verklagt?
Wie verhält es sich, wenn der Insolvenzschuldner sich in der Wohlverhaltensphase befindet?
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#15

16.09.2014, 12:18

Der Mieter wird direkt verklagt, da es sich um sogenannte Neuschulden (* nach Insolvenzeröffnung entstanden und * keine von der Insolvenzmasse zu zahlenden Masseverbindlichkeiten) handelt.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
kratzbaum
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 13.07.2009, 13:41
Beruf: Rechtsanwalt

#16

16.09.2014, 14:59

@ kanzleihund: danke! :thx
Antworten