Drittschuldnerpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blume13
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#1

12.09.2014, 10:34

Hallo,

habe hier noch so ein Schätzchen gefunden, wo ich echt aufgeschmissen bin.

Wir haben als Anwaltskanzlei einen Titel gegen X. Jetzt haben wir erfahren, dass X bei einem unserer anderen Mandanten (Y) ein Autoteil gekauft hat. Jetzt möchte mein chef den Betrag pfänden und unseren Mandanten als Drittschuldner angeben. Aber als was betitel ich den Anspruch im Pfüb ? Als "angebliche Zahlung aus Kaufvertrag" ? Unser Mandant hat uns auch einen Kontobeleg geschickt, dass der Betrag dort eingegangen ist.

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Danke
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Liesel
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#2

12.09.2014, 10:39

Was willst du denn da pfänden? X hat doch keinen Zahlungsanspruch gegen euren Mandanten?
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#3

12.09.2014, 10:40

Das habe ich mich auch gerade gefragt. Allenfalls könnte man in die Bankverbindung des Schuldners pfänden, die bei der Überweisung des Kaufpreises an Euren Mandanten angegeben worden ist.
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Soenny
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#4

12.09.2014, 10:40

Und der andere Mandant soll das AUtoteil dann quasi verschenken, da er das Geld an euren Mandanten auszahlen soll? :nachdenk
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#5

12.09.2014, 10:44

Aber das Geld bei Y könnt ihr doch gar nicht pfänden. Ihr könnt nur Zahlungen pfänden die X erhält.
Blume13
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#6

12.09.2014, 10:55

ja ich denke genauso wie ihr, aber ich weiß nicht was in dem Kopf von meinem Chef vor geht. Manchmal hat der solche Anfälle, und dann schickt der nur "Häpchenweise" Informationen via Email
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