Ich bitte um Hilfe.
SEHR hohe Forderung.
Schuldner gibt im Vermögensverzeichnis unvollständig den Arbeitgeber an. Mit der Angabe kann der AG nicht genau definiert werden (lediglich Name und Stadt der Firma - im Internet keine genaue Zuordnung möglich bzw. auch keine Übereinstimmung). Kann ich da eine Nachbesserung beantragen?
Ich will schnellstmöglich nen PfÜB machen...
Danke bereits vorab!
unvollständige Angaben in dem Vermögensverzeichnis
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wurden Drittauskünfte mit beantragt?
Mir wurde mal der Nachbesserungsantrag abgelehnt mit der Begründung, dass der Schuldner keine näheren Angaben zum Arbeitgeber machen kann da ihm diese nicht bekannt wären.
Da wir Drittauskünfte mit beantragt hatten, wurden diese dann vom GV eingeholt um den genauen Drittschuldner zu verifizieren....
Mir wurde mal der Nachbesserungsantrag abgelehnt mit der Begründung, dass der Schuldner keine näheren Angaben zum Arbeitgeber machen kann da ihm diese nicht bekannt wären.
Da wir Drittauskünfte mit beantragt hatten, wurden diese dann vom GV eingeholt um den genauen Drittschuldner zu verifizieren....
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gem. § 802 d zpo?
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nein ohne drittauskünfte :/
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mache ich! danke!!
Das Problem ist nur, dass es keinen gesonderten Antrag auf Drittauskünfte nach § 802 l ZPO gibt! Ich habe schon erlebt, dass ein "reiner" Auskunftsantrag abgewiesen worden ist! (ich kann immer nur das sagen, was bei uns in Niedersachsen aktuell ist...für andere Bundesländer lege ich meine Hand nicht mehr ins Feuer )