Hallo, ich mal wieder!
Unser neuer Anwalt hat einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht für unsere Mandantin "erstritten".
Aus diesem Vergleich soll die Mandantin nun Geldforderungen und die Erteilung des Arbeitszeugnisses erhalten.
Ich soll jetzt die Vollstreckung androhen.
Laut Gericht hat die Zeugniserteilung einen Wert von 500,00 Euro und die Geldforderungen haben zusammen einen Wert von gut 750,00 Euro.
Wenn ich jetzt die Vollstreckung androhe bzgl. der Geldforderung und der Erteilung des Zeugnisses, kann ich dann den Wert für die Vollstreckungsandrohung aus 1.250,00 Euro berechnen?
Müsste ja eigentlich so sein, oder?
Vollstreckungsandrohung aus arbeitsrechtl. Titel
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Danke, Anahid!