Drittschuldnerauskuft der Postbank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
joggellive
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#11

13.01.2014, 15:40

Geniesserin hat geschrieben:Das Herausgaberecht besteht auch nur gegenüber dem Schuldner, nicht gegenüber dem Drittschuldner, siehe auch die neuen Formulare.
Und das ist aber nicht erst seit gestern so......
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AliceImWunderland
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#12

15.01.2014, 09:18

Das weiß ich auch, habe schon ganz viele Urteile diesbezüglich gelesen. Aber alle Urteile behandelt bisher den "normalen Fall", sprich Der DS gibt die DS-Auskunft ab und der Gläubiger will trotzdem Belege. Aber in diesem "speziellen" Fall hat der DS nunmal eine fehlerhafte DS-Erklärung abgegeben. Mein Rechtsverständnis sagt mir: ER muss seine korrigierte DS mit Belegen unterstützen. Was kann der Schuldner dafür, wenn seine Bank Mist baut.

Na ja, was ist schon MEIN RECHTSVERSTÄNDNIS.... :roll: Ich denke oft genug "Das darf doch hier nicht wahr sein!" Nützt nur nichts. :pfeif

Vor einiger Zeit auf dem Seminar hat der Dozent mal gesagt, dass die Bank verpflichtet ist, die Belege herauszugeben. Schließlich haben wir das Herausgaberecht des Schuldners gegenüber der Bank gepfändet und nicht gegenüber dem Schuldner. Leider finde ich in der Seminarunterlage nichts darüber.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
cahra
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#13

29.08.2014, 09:21

Guten Morgen!

Ich krame diesen Thread nochmal hoch.

Habe auch Probleme, dass bei uns die Sparkasse trotz Pfändung des Herausgaberechts von Kopien der Kontoauszüge durch den Drittschuldner diese nicht herausrücken will.

Hat jemand zwischenzeitlich was wirksames gefunden, was man dagegen einwenden kann?
Viele Grüße von Cahra
sbunger
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#14

29.08.2014, 09:36

So ein Schmarrn, die Bank ist im Recht und wird immer lange Nase machen (Datenschutz)!
Der GVZ wird allenfalls das Sparbuch mitnehmen. Heutzutage gibt es ja kaum noch Auszüge (OnlineBanking).
Es wäre ja auch der Hammer, wenn jeder Gläubiger nur durch Anzweifeln der DS-Erklärung an Auszüge kommen würde....
Ernie

#15

29.08.2014, 12:19

§ 836 III ZPO = Wegnahmevollstreckung beim Schuldner!
Erst, wenn diese fruchtlos verlaufen ist, kannst Du beim Drittschuldner -gegen Kostenerstattung- die Aufstellung der Kontobewegungen bekommen.
cahra
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#16

29.08.2014, 13:31

Hab jetzt Schuldner nochmals zur Herausgabe aufgefordert und werden danach den Gerichtsvollzieher losschicken.

Danke schön!
Viele Grüße von Cahra
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