Fristen Nachbesserung Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
carolin_stoll
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 13.11.2007, 19:36
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Chemnitz

#1

26.08.2014, 10:59

Hallo liebe Leute,

auch auf die Gefahr hin, dass diese Frage schon x-mal durchgekaut wurde, ich komm einfach auf keinen grünen Zweig.

Ich habe eine Vermögensauskunft vom 23.09.13. Daraufhin hatte ich das Konto gepfändet und die Drittschuldnerin teilte mit, dass die Geschäftsverbindung bereits seit 2012 erloschen ist.
Die Schuldnerin wurde sodann nochmals zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft geladen und hat diese dann am 15.04.14 abgegeben.

Ab wann wird die Frist zur neuen Abgabe der Vermögensauskunft berechnet? Nehme ich jetzt ´13 oder ´14?

Ich bedanke mich schon jetzt.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

26.08.2014, 11:47

Die VA erlischt am 15.04.2016 um 24.00 Uhr.

In deiner Überschrft steht "Frist zur Nachbesserung der VA. Diesbezüglich gibt es keine Fristen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
carolin_stoll
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 13.11.2007, 19:36
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Chemnitz

#3

26.08.2014, 13:39

Ich weiß das es da keine Fristen gibt. Ich wusste nur nicht recht wie ich es bezeichnen sollte. Also gilt die Nachbesserung zum Vormerken einer neuen VA!
Antworten