GbmH in der Insolvenz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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VikaW
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#1

22.08.2014, 09:35

Guten Morgen Zusammen,

ich habe wiedermal eine Frage bezüglich ZV.

Habe gegen eine GmgH vollstreckt. Diese kam zurück, weil nicht zugestellt werden konnte. Daraufhin habe ich Ordnungswesen angeschrieben und um die aktuelle Adresse angefragt. Es wurde mitgeteilt, dass die Firma aufgelöst wurde. Heute morgen habe ich bei InsoBekanntmachungen einen Eintrag von gestern gesehen, dass Inso des Finanzamtes magels Masse eingestellt wurde.

Besteht für mich noch eine Chance in der Sache oder kann ich die Akte schließen?
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Anahid
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#2

22.08.2014, 10:06

Kannst Du schließen. Die GmbH gibt es ja nicht mehr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
VikaW
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#3

22.08.2014, 10:49

Danke. Habe ich mir gedacht.

In einer anderen ZVSache möchte ich, zum ersten mal, die Verdachtskontopfändung versuchen. Weiss nur nicht ganz genau, wie ich vorgehen kann. Kann ich in einem PfüB mehrer Banken angeben oder muss man mehrere PfüB's machen.
anni22
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#4

22.08.2014, 10:58

Ja, Du kannst mehrere Konten im PFÜB angeben, solltest Du sogar machen wegen der Einsparung von Kosten.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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#5

22.08.2014, 11:05

Muss ich sonst noch was anderst machen/ausfüllen im PfüB. muss ich das irgendwo angeben, dass es eine verdachtskontopfändung ist?
anni22
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#6

22.08.2014, 11:18

nein, musst Du nicht, aber eine Kontonummer wäre natürlich besser

gib an, dass alle vorhandenen Konten gepfändet werden sollen
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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#7

22.08.2014, 12:54

anni22 hat geschrieben:nein, musst Du nicht, aber eine Kontonummer wäre natürlich besser
Hier muss ich Anni widersprechen. Du kannst natürlich, wenn Dir eine Kontonummer bekannt ist, angeben, dass unter anderem das Konto-Nr. xxx gepfändet wird, aber eine Pfändung bei einer Bank sollte immer die Pfändung aller dort bestehenden Konten, Sparbücher und Depots umfassen. Was, wenn das Dir bekannte Konto leer ist, aber ein Parallelkonto - von dem Du nichts weißt - besteht, das eine hohe Deckung aufweist?
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#8

22.08.2014, 13:17

ich dachte, wenn mir die Kontonummer bekannt ist, ist es keine Verdachtspfändung mehr. Das was ihr beschreibt mach ich sonst immer, wenn mir die Bank bekannt ist.

Danke Euch. Ein schönes Wochenende!!!
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