Herausgabe der Hinterlegung des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kippie
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#1

20.08.2014, 09:55

Hallo,

habe hier eine Frage bezüglich einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit. Hintergrund ist, dass wir in einer famklienrechtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf u. a. ein Grundstückeinen Beschluss (vollstr. Ausfertigung) vorliegen haben. Nachdem die Gegenseite die Berufungsinstanz verloren hat ist dieser Beschluss nun rechtskräftig. Ein Monat nach Erstellung des PfÜBs haben wir vom gegnerischen anwalt die Nachricht erhalten, dass der Forderungsbetrag (ganz genau das, was wir mit PfÜB geltend gemacht haben) bei der Hinterlegungsstelle des AG hinterlegt wurde und die ZV somit abgewendet ist.

Wie genau komme ich nun an dieses hinterlegte Geld für unsere Mandantschaft ran?

Rein theoretisch würde ich beantragen, dass der hinterlegte Betrag von xy € unter Bezugnahme auf die im Original beigefügte Vollmacht auf unser Konto zu zahlen ist. Eine Fotokopie des Schreibens des Anwalts nebst Annahmeanorndung des AG sowie das Original des Vollstreckungstitels liegen anbei. Nach Erledigung wird um Rücksendung des Titels sowie einer Zahlungsbestätigung gebeten.

Das klingt mir aber irgendwie zu einfach... ich suche noch den typischen Haken an der Sache :?

Danke Euch
Kippie
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Anahid
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#2

20.08.2014, 10:31

Nein, passt schon alles. Der Titel muss aber den Rechtskraftvermerk aufweisen. Den musst Du im Zweifel noch einholen.
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Kippie
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#3

21.08.2014, 13:44

das ist ja denn ganz easy... manchmal macht man sich anscheinend zu viele Gedanken :D

:thx
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