Hallo!
In einer Vollstreckungssache gegen den eigenen Mandanten, hatten wir seinerzeit eine Sicherungshypothek ins Grunduch eintragen lassen.
Nun wurde die Immobilie versteigert. Unsere Forderung ist nicht mit berücksichtigt worden, da unser Eintrag damals erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen worden ist und wir somit (weder Chef noch ich) nicht wussten, dass man seine Forderung nochmal im Versteigerungstermin anmelden muss. (jetzt sind wir wieder etwas schlauer)
Verteilungstermin ist letzte Woche gewesen. Es hat sich ein Übererlös ergeben, der unsere Forderung (ca. 30.000,00 €) auf jedenfall decken würde.
Haben wir hier noch irgendeine Chance, an unsere Forderung zu kommen.
Mein Chef hat schon an dinglichen Arrest gedacht + Pfändung des Übererlöses. Aber ich denke mal, dass das Geld demnächst ausgezahlt wird, bevor wir handeln konnten.
Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit, dass man evtl. doch noch an seine Forderung kommt?