verbrauchter Titel?

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Smilie
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#11

23.10.2007, 11:55

Ich bin auch der Meinung, dass ein Räumungstitel dadurch nicht einfach "verbraucht" werden kann, wenn der Räumungstermin abgesagt wird. Wenn der Schuldner/Beklagte o.ä. zur Herausgabe verurteilt wurde, dann ist diese Sache erst erledigt, wenn die Wohnung herausgegeben wurde. Von einer Zahlung ist das m.E. nicht abhängig.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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eve

#12

23.10.2007, 12:06

Ich kann mir aber schon vorstellen, dass eine Verwirkung eintreten kann. Wenn der Schuldner 5000,00 EUR zahlt und der Gläubiger danach über einen weiteren Zeitraum - obwohl kein Mietverhältnis vorhanden, weiterhin die ehemalige Miete nun als sog. Nutzungsentschädigung von dem Schuldner bezieht , dann könnte der doch darauf vertrauen, dass er nun weiterhin dort wohnen darf
Bob

#13

23.10.2007, 12:07

Pauschal kann man dazu nichts sagen. Einige Entscheidungen dazu:



Wird ein Räumungstitel wiederholt dafür eingesetzt, den Mieter zu veranlassen, die Miete zu bezahlen, verliert der Titel durch wiederholte
Beauftragung zur Wohnungsräumung und den zeitlichen Ablauf seine Wirksamkeit.

AG München, Beschluss vom 24.05.2006 - 1531 M 17758/06



Wird nach einem Zeitablauf von 2 3/4 Jahren erstmals versucht, einen Räumungsanspruch durchzusetzen, nachdem vom Schuldner in dieser Zeit mehrfache Zahlungen entgegen genommen wurden, ist für die Verwirkung der Vollstreckungstitel sowohl der hierzu erforderliche Zeitmoment als auch der Vertrauensbestand gegeben, mit der Folge, dass ein entsprechender Räumungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher abzulehnen ist.

AG Kronach, Beschluss vom 04.08.2005 - M 1330/05



Die mehrfache Rücknahme und Wiedererteilung eines Räumungsauftrages aus dem selben Vollstreckungstitel stellt keinen Missbrauch des Titels dar, sodass der beauftragte Gerichtsvollzieher die jeweils wiederholt beantragte Wohnungsräumung zu terminieren und durchzuführen hat.

AG Horb, Beschluss vom 18.08.2005 - M 1145/05


Wurde ein Räumungsurteil noch nicht vollstreckt, weil die Räumungsvollstreckung nach Zahlung von Mietrückständen wiederholt ausgesetzt wurde, verliert der Vollstreckungstitel spätestens nach seinem zweiten unsachgemäßen Einsatz seine Wirksamkeit.

AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Beschluss vom 17.01.2005 - 1 M 2487/04
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mokey1
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#14

23.10.2007, 12:19

das bedeutet somit, dass mein Chef den neuen Räumungstitel in unserer Sache umsonst beantragt hat. . . . :fluch und ich bin bestimmt wieder schuld :fluch
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
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Theresa71186
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#15

23.10.2007, 14:07

Vielen Dank Bob. Ich habe die Entscheidungen ausgedruckt und meinem Chef vorgelegt. Die erste Entscheidung werden wir anführen. Also werden wir den Titel noch einmal verwenden. Habt mir toll geholfen!
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