Hallo alle,
ich habe von einer GVin als Reaktion auf unseren ZV-Auftrag eine Rate überwiesen bekommen. Nach meinem Kenntnisstand muss der GV, wenn er einen Zahlungsplan mit dem Schuldner schließt, diesen Plan unterschreiben lassen und übermitteln. So ist es auch in einer anderen Akte geschehen.
Ist es möglich, dass einfach Rate gezahlt werden auf einen Zahlungsplan, ohne dass der Plan übermittelt wird?
Sveta
Zahlungsplan übermitteln durch GV?
- BaumN
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 263
- Registriert: 07.04.2014, 17:11
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
Das geschieht hier oft so. Ich bekomme einen Zahlungseingang mit Angabe unseres Aktenzeichens über irgendeinen Betrag, der die Forderung nicht vollständig ausgleicht. Weitere Mitteilung erhalte ich nicht. Um nicht zu viel Aufwand zu betreiben, mache ich erstmal nichts, lege mir die Akte einen Monat später auf WV, sehe nach, ob weitere Zahlung eingegangen ist. Wenn nicht, dann schreibe ich den GVZ kurz an mit der Bitte, mich über den Stand zu informieren. Wenn doch Zahlung vorliegt, schiebe ich die Akte wieder einen Monat weiter. Spätestens wenn sie die Ratenzahlungen dem Ende neigen, schickt der GVZ eine Mitteilung, dass er den Titel herausgeben möchte. Finde das okay - die GVZs sind oft sehr überlastet. Solange sie vollstrecken und das auch noch erfolgreich, lasse ich sie in Ruhe und vermeide zusätzlichen Aufwand.
_______________________________________________________________________________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
Sehr gute Einstellung.BaumN hat geschrieben:Das geschieht hier oft so. Ich bekomme einen Zahlungseingang mit Angabe unseres Aktenzeichens über irgendeinen Betrag, der die Forderung nicht vollständig ausgleicht. Weitere Mitteilung erhalte ich nicht. Um nicht zu viel Aufwand zu betreiben, mache ich erstmal nichts, lege mir die Akte einen Monat später auf WV, sehe nach, ob weitere Zahlung eingegangen ist. Wenn nicht, dann schreibe ich den GVZ kurz an mit der Bitte, mich über den Stand zu informieren. Wenn doch Zahlung vorliegt, schiebe ich die Akte wieder einen Monat weiter. Spätestens wenn sie die Ratenzahlungen dem Ende neigen, schickt der GVZ eine Mitteilung, dass er den Titel herausgeben möchte. Finde das okay - die GVZs sind oft sehr überlastet. Solange sie vollstrecken und das auch noch erfolgreich, lasse ich sie in Ruhe und vermeide zusätzlichen Aufwand.
- BaumN
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 263
- Registriert: 07.04.2014, 17:11
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
DankeH.Stummeyer hat geschrieben:
Sehr gute Einstellung.
Ich gebe ja zu, dass ich es lieber hätte, wenn mich der GVZ wenigstens über eine Zahlungsvereinbarung informieren würde. Viele machen das ja auch und dann habe ich etwas in der Hand, was ich unserem Mandanten vorlegen kann. Aber was soll ich mich aufregen, solange Zahlungen kommen, wenn das ein GVZ mal nicht macht?
Ich rege mich auf - das gebe ich zu - wenn ich monatelang nach Erteilung des ZV-Auftrages nichts höre, dann mir erlaube mal nach dem Sachstand zu fragen und darauf erneut überhaupt keine Reaktion erhalte. Mir würde ja ein kurzer Anruf oder ein kurzer Vermerk (von mir aus auch handschriftlich) auf meiner Sachstandsanfrage und das Ganze dann per Fax reichen. Dass es die Bearbeitung nicht schneller macht, ist mir schon klar. Aber wenn ich eine ungefähre Bearbeitungsdauer mitgeteilt bekomme, spare ich mir hier die ständigen überflüssigen Wiedervorlagen (die ich ja nun schon sehr weiträumig setze).
Aber wie gesagt - solange Kohle kommt, ist doch alles Bestens!
_______________________________________________________________________________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry