Hallo,
kann ich über den GV eine Aufenthaltsermittlung einer Firma machen? Forderung über € 500,00.
§ 755 sagt doch nur Auskünfte bei Meldebehörden, Ausländerregister, Trägern gesetzliche Rentenversicherung oder Kraftfahrt-Bundesamt.
Geht so eine Anfrage also auch bei Firmen als Schuldner?
Danke für Eure Hilfe
LG
Emilia
Aufenthaltsermittlung einer Firma
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Hallöchen,
ggf. wäre im ZV-Antrag anzugeben, dass der GV, sollte der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sein,
im Rahmen des Vollstreckungsauftrages beauftragt wird, durch Nachfrage beim zuständigen Gewerbeamt die gegenwärtige Anschrift zu ermitteln.
Bisher immer so gemacht und bisher keine Probleme gehabt
Ansonsten stellst du deine Anfrage als Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister einfach selbst.
LG
Mary
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Halte ich für ein Gerücht und habe ich auch noch nie gehört, daß ein GV das machen würde, die hier ansässigen würden mir jedenfalls was husten.ggf. wäre im ZV-Antrag anzugeben, dass der GV, sollte der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sein,
im Rahmen des Vollstreckungsauftrages beauftragt wird, durch Nachfrage beim zuständigen Gewerbeamt die gegenwärtige Anschrift zu ermitteln.
Bisher immer so gemacht und bisher keine Probleme gehabt
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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