Aufenthaltsermittlung einer Firma

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Emilia06
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#1

11.08.2014, 15:51

Hallo,
kann ich über den GV eine Aufenthaltsermittlung einer Firma machen? Forderung über € 500,00.

§ 755 sagt doch nur Auskünfte bei Meldebehörden, Ausländerregister, Trägern gesetzliche Rentenversicherung oder Kraftfahrt-Bundesamt.
Geht so eine Anfrage also auch bei Firmen als Schuldner?

Danke für Eure Hilfe

LG
Emilia
:thx
Mary_LV
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#2

11.08.2014, 16:17

:wink1
Hallöchen,

ggf. wäre im ZV-Antrag anzugeben, dass der GV, sollte der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sein,
im Rahmen des Vollstreckungsauftrages beauftragt wird, durch Nachfrage beim zuständigen Gewerbeamt die gegenwärtige Anschrift zu ermitteln.
Bisher immer so gemacht und bisher keine Probleme gehabt :)

Ansonsten stellst du deine Anfrage als Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister einfach selbst.

LG
Mary
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Soenny
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#3

11.08.2014, 16:36

ggf. wäre im ZV-Antrag anzugeben, dass der GV, sollte der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sein,
im Rahmen des Vollstreckungsauftrages beauftragt wird, durch Nachfrage beim zuständigen Gewerbeamt die gegenwärtige Anschrift zu ermitteln.
Bisher immer so gemacht und bisher keine Probleme gehabt :)
Halte ich für ein Gerücht und habe ich auch noch nie gehört, daß ein GV das machen würde, die hier ansässigen würden mir jedenfalls was husten.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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