GV-Kosten bei bereits abgeg. VA ohne Erteilg. d.VA-Abschrift

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Josephine028
Foren-Praktikant(in)
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#1

08.08.2014, 09:58

Hallo zusammen,

ich habe hier gerade eine Gerichtsvollzieherrechnung über 18 EUR (Nicht erledigte Amtshandlg. KV 604, 15EUR und Auslagenpauschale KV 716, 3 EUR). Da wir wussten, dass die Schuldnerin bereits die Vermögensauskunft abgegeben hat, haben wir bei der Gerichtsvollzieher, die für die beim HR eingetragenen Sitz zuständig ist, ein Abschrift des Vermögensverzeichnisses beantragt.

Sie schreibt nun, dass die Erteilung abgelehnt wird, da die Schuldnerin ihren Sitz in einer anderen Stadt hat und außerdem weist sie darauf hin, dass eine Abschrift nur mit Original-Vollstreckungstitel erteil wird.

Gemäß dem angegebenen KV 604 steht "Eine Gebühr wird nicht erhoben, wenn der Auftrag an einen anderen Gerichtsvollzieher abgegeben wird oder hätte abgegeben werden können."

Ist die Gebühr fürs Nichtstun tatsächlich gerechtfertigt? Was habt ihr für Erfahrungen mit Erinnerungen gegen die KoRe gemacht-bringt das was?

Viele Grüße

Susan
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