Guten Morgen zusammen!
Nachdem ich nun mit Kopfschütteln fertig bin, hier folgende Frage:
Habe eine ganz normale Pfändung des Kontos veranlasst. Konto war zu, Schuldner will Raten, Schuldner kriegt Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Passus, dass wir dann die Pfändung ruhend stellen - nix Unübliches also...
Nun schreibt mir die Bank (Kreissparkasse Köln), dass eine vorläufige Ruhendstellung nicht akzeptiert wird. Entweder wir nehmen die Pfändung zurück, oder die Pfändung bleibt bestehen.
Auf telefonische Nachfrage erfahre ich, dass das der Vorstand irgendwann einmal so beschlossen hat, weil ihm das ganze hin und her zu arbeitsaufwendig war...
Irgendwelche Vorschläge?
Passiert mir übrigens zum ersten Mal und ich hab ständig Pfändungen zu machen...
Vielen Dank vorab.
Bank verweigert Ruhendstellung d. Pfändung
- Bino
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Ups, nee, das hab ich leider auch noch nicht gehört.
Aber da würde ich dem Schuldner glatt sagen, dass seine Bank sich leider nicht einverstanden erklärt.
Ich weiß leider auch nicht, ob der Schuldner einen Anspruch darauf hat, vielleicht sollte er mal selbst bei seiner Bank vorsprechen, dann muss er sich die Arbeit eben mal machen, denn er will ja was von Euch bzw. der Bank.
Aber da würde ich dem Schuldner glatt sagen, dass seine Bank sich leider nicht einverstanden erklärt.
Ich weiß leider auch nicht, ob der Schuldner einen Anspruch darauf hat, vielleicht sollte er mal selbst bei seiner Bank vorsprechen, dann muss er sich die Arbeit eben mal machen, denn er will ja was von Euch bzw. der Bank.
- Tanja
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Also so einen Fall hatten wir (soweit ich weiß) auch noch nicht, ist ja komisch.
Ich würde es auch so machen, wie Bino vorgeschlagen hat oder frag mal Deinen Chef, ob er weiß, ob es irgendwo eine Regelung/Gesetz o. ä. gibt, wo eine Bank dazu verpflichtet ist, eine Pfändung ruhend zu stellen.
Wenn dem nicht so ist und der Schuldner auch keinen Erfolg bei seiner Bank hat, dann muss wohl die Pfändung zurückgenommen und dann ggf. bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung neu gepfändet werden, was natürlich wieder extra Kosten bedeutet... doof sowas
Ich würde es auch so machen, wie Bino vorgeschlagen hat oder frag mal Deinen Chef, ob er weiß, ob es irgendwo eine Regelung/Gesetz o. ä. gibt, wo eine Bank dazu verpflichtet ist, eine Pfändung ruhend zu stellen.
Wenn dem nicht so ist und der Schuldner auch keinen Erfolg bei seiner Bank hat, dann muss wohl die Pfändung zurückgenommen und dann ggf. bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung neu gepfändet werden, was natürlich wieder extra Kosten bedeutet... doof sowas
Liebe Grüße
Tanja
Tanja
Ich frage mich, ob sich die Bank überhaupt dagegen wehren kann, gegen die Ruhendstellung. Wenn denen zuviel Aufwand ist, müssen die eben dafür Kosten verlangen und vom Schuldner einfordern.
Ihr seid Gläubiger, Ihr habt ein Pfändungspfandrecht und sitzt am Hebel. Ich würde das denen nochmals schreiben. Nicht immer gleich von den Banken unterkriegen lassen, manchmal funktionierts auch, wenn man ein bisschen nervt.
Und wenn das dann doch nichts bringen sollte oder Du keine Lust hast, Dich mit der Bank auseinander zu setzen, würde ich's auch so machen wie Bino sagt: Schuldner hierüber informieren.
Ihr seid Gläubiger, Ihr habt ein Pfändungspfandrecht und sitzt am Hebel. Ich würde das denen nochmals schreiben. Nicht immer gleich von den Banken unterkriegen lassen, manchmal funktionierts auch, wenn man ein bisschen nervt.
Und wenn das dann doch nichts bringen sollte oder Du keine Lust hast, Dich mit der Bank auseinander zu setzen, würde ich's auch so machen wie Bino sagt: Schuldner hierüber informieren.
Ich würden den PfÜb auf keinen Fall zurücknehmen! Dann verliert Ihr ja Euren erworbenen Rang und Euch kommen vielleicht andere Gläubiger zuvor.Tanja hat geschrieben: Wenn dem nicht so ist und der Schuldner auch keinen Erfolg bei seiner Bank hat, dann muss wohl die Pfändung zurückgenommen und dann ggf. bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung neu gepfändet werden, was natürlich wieder extra Kosten bedeutet... doof sowas
- Summerof77
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Das ganze ist doch schon länger bekannt...ich weiß momentan nur nicht mehr, in welcher Zeitschrift ich das gelesen habe....ich schau gern noch mal
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
@infinity
son ähnlich Fall hab ich auch schonmal gehabt .... ist aber schon Jahre her.
Ich würde die Bank da nochmal anschreiben und auf die getroffene Ratenzahlung mit dem Schuldner hinweisen. Ihr wollt ja nach wie vor, daß die Pfändung ruht und nur dann wieder auflebt, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt bzw. wenn weitere PfüBs eingehen.
Ggf. würde sich da wohl ne Drittschuldnerklage anbieten, wenn die sich darauf nicht einlassen, oder???
son ähnlich Fall hab ich auch schonmal gehabt .... ist aber schon Jahre her.
Ich würde die Bank da nochmal anschreiben und auf die getroffene Ratenzahlung mit dem Schuldner hinweisen. Ihr wollt ja nach wie vor, daß die Pfändung ruht und nur dann wieder auflebt, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt bzw. wenn weitere PfüBs eingehen.
Ggf. würde sich da wohl ne Drittschuldnerklage anbieten, wenn die sich darauf nicht einlassen, oder???
- butterflybabe
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Zurücknehmen würde ich den Pfüb auch nicht, erst einmal abklären, ob die hierzu überhaupt in berechtigt sind.
Bei den GV weiß ich, dass es hier kein "Ruhen der Zwangsvollstreckung" gibt. Die sind aber nicht mit einer Bank gleichzustellen.
Ich würd mir überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, hier gar nichts mehr zu machen und dem Schuldner sagen, er soll sich selber darum kümmern. Kann ja zur Bank gehen udn denen ein Schreiben /Vergleich vorlegen, in welchem steht, dass die Pfändung momentan ruht.
Bei den GV weiß ich, dass es hier kein "Ruhen der Zwangsvollstreckung" gibt. Die sind aber nicht mit einer Bank gleichzustellen.
Ich würd mir überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, hier gar nichts mehr zu machen und dem Schuldner sagen, er soll sich selber darum kümmern. Kann ja zur Bank gehen udn denen ein Schreiben /Vergleich vorlegen, in welchem steht, dass die Pfändung momentan ruht.
butterflybabe. Schuldner soll gucken, wie er's hinbiegt!
Zuletzt geändert von Kimmy am 23.10.2007, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... ndstellung
insbesondere
Beschluss des LG Köln vom 25.10.2006 (13 T 214/06),
"...grds. ist der Gläubiger Herr des Zwangsvollstreckungsverfahrens....Es steht somit in seinem Belieben, ob, wann und wie er Befriedigung sucht. ... Dementsprechend sind vollstreckungsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner dergestalt, dass der Gläubiger aus dem Pfandrecht keine Rechte herleitet, soweit und solange der Schuldner einer Ratenzahlungsvereinbarung nachkommt, grds. zulässig und die Zulässsigkeit in der Praxis auch anerkannt. ... kein aktives Tun der Drittschuldnerin im Sinne einer Überprüfung bzw. eines Nachhaltens des Sachstandes erforderlich, sondern die Drittschulderin kann den Eingang entsprechender Erklärungen abwarten. Dies ist ihr zumutbar."
insbesondere
Beschluss des LG Köln vom 25.10.2006 (13 T 214/06),
"...grds. ist der Gläubiger Herr des Zwangsvollstreckungsverfahrens....Es steht somit in seinem Belieben, ob, wann und wie er Befriedigung sucht. ... Dementsprechend sind vollstreckungsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner dergestalt, dass der Gläubiger aus dem Pfandrecht keine Rechte herleitet, soweit und solange der Schuldner einer Ratenzahlungsvereinbarung nachkommt, grds. zulässig und die Zulässsigkeit in der Praxis auch anerkannt. ... kein aktives Tun der Drittschuldnerin im Sinne einer Überprüfung bzw. eines Nachhaltens des Sachstandes erforderlich, sondern die Drittschulderin kann den Eingang entsprechender Erklärungen abwarten. Dies ist ihr zumutbar."