Hallo,
Ich habe online beim Vollstreckungsportal im Mai 2014 eine Anfrage gestartet. Der Eintrag war negativ, daraufhin habe ich vollstreckt.
Jetzt bekomme ich vom GV die Nachricht, dass die Schuldnerin bereits im September 2013 die VA abgegeben hat.
Ich habe daraufhin mit dem zentralen Vollstreckungsgericht in Hagen telefoniert, die Dame meinte, sie könnte sich nicht erklären, wieso der Eintrag nicht angezeigt wurde. Na ja...auf jeden Fall haben wir ja jetzt Kosten verauslagt, die wir uns hätten sparen können und dann sind ja auch unsere Gebühren entstanden. Sie meinte ich sollte einen Kostenerstattungsantrag in Hagen stellen.
Jetzt meine Frage, wie stelle ich so einen Antrag? Ganz normal den Sachverhalt schildern und dann unten drunter um Kostenerstattung bitten. Oder muss ich da irgendeine Form beachten?
Kostenerstattung Vollstreckungsgericht wg falscher Auskunft
- Soenny
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Genau soGanz normal den Sachverhalt schildern und dann unten drunter um Kostenerstattung bitten.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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