Schuldner verstorben (lange vor Titulierung)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
butschnik
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#11

07.07.2014, 17:47

Ich hab noch keinen Titel, nur ne offene Forderung. Der Erblasser ist nach kurzem Aufenthalt in unserem Pflegeheim verstorben. Alle 3 Söhne verweigern bisher die Zahlung, bestreiten sogar die Forderung an sich, obwohl ich Belege über von denen bestellte Zusatzleistungen habe.

Erst hat mir das Gericht den 1/3-Erbschein gegen einen Sohn erlassen. Nach monatelangem Drängeln meinerseits kam jetzt noch der 2. Erbschein für die beiden anderen Söhne zu je 1/3. Warum das so war, weiß ich nicht.

Der erste Sohn hatte mir seinerzeit auf mein erstes Schreiben mit der Einrede in den ungeteilten Nachlass geantwortet. Aber sein Schreiben ist vom 12.09.2013 und der Erbschein vom 08.11.2012. Damit ist er doch zu spät dran, oder?
Jupp03/11

#12

07.07.2014, 17:58

Die Bedürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB ist nicht fristgebunden.

Dein Fall hat aber mit den übrigen Fällen nichts zu tun. Was eure Geschichte angeht, sollte ein Anwalt mit der Klageerhebung beauftragt werden. Ggf. kann der Anwalt vorab Einsicht in die Nachlassakten nehmen, um sich den Nachlassfragebogen anzusehen. Daraus ergibt sich, wie werthaltig der Nachlass überhaupt ist.
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pippilotta1512
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#13

28.07.2014, 22:50

Wenn ich das richtig im Kopf hab (bin inzwischen bei einer anderen Kanzlei, kann also nicht nachsehen) hab ich MB gegen die Erbinnen als Gesamtschuldner beamtragt über HF umd alle Kosten. Zinsen auf alles ab Zustellung und dann auch den GF losgeschickt. Titel ging ohme weiteres durch. Gab aber keinen Widerspruch, weiß also leider nicht, wie es im streitigen Verfahren ggf. ausgegangen wäre...
butschnik
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#14

29.07.2014, 17:10

@Jupp: Ich komm mir ein bisl abgebügelt vor :( Anwalt nehmen geht nicht, Nachlassakten hab ich beantragt.
Von Bedürftigkeitseinrede hab ich aber gar nicht gesprochen, sondern Einrede in den ungeteilten Nachlass. Ich frage mich aber, wie lange man sich damit rausreden kann. Irgendwann muss der Nachlass doch mal geteilt werden oder nicht?

@pippilotta: Ja, so hab ich auch gedacht und es versucht.
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