fehlerhafte Vermögensauskunft?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tanibu
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#1

22.07.2014, 10:45

Hallo ihr Lieben,
ich bräuchte mal ein paar Tipps bzw. etwas Hilfe von euch, falls jemand eine Idee hat!

Sachverhalt:
Ich musste in einer ZV Sache beim zuständigen Gerichtsvollzieher das Vermögensverzeichnis anfordern.
Bei der Durchsicht der Auskunft habe ich jetzt festgestellt, dass diese durch den Schludner und durch die Gerichtsvollzieherin seinerzeit nur halbherzig ausgefüllt worden ist. Frage mich wirklich, wie man sich als GVin so verarschen lassen kann.
Der Schuldner gibt an, dass er zwei Kinder hat, die beide bei ihm leben. 1995 und 1992 geboren. Eine Ehefrau hat er auch, die geht allerdings angeblich nicht arbeiten. Er selbst verdient angeblich nur 1340,00 €. Sonstige Leistungen bezieht er oder seine Familie angeblich auch nicht. Und ein Bankkonto hat er angeblich auch nicht!!!
Da frag ich mich doch wirklich, wen der veräppeln will... Eine Familie von 1340,00 € zu ernähren ist ja schon fast unmöglich, und dann hat er angeblich noch nicht mal ein Bankkonto??
Unter Ansprüche aus Pacht- Miet- und Leasingveträgen hat er auch bei Mietkaution nichts angekreuzt!! Könnte ein Hinweis darauf sein, dass ihm die Wohnung in der er lebt evtl. gehört?!?

Hat jemand von euch eine Idee, wie ich hier wieter verfahren könnte? Erneute Abgabe des Vermögensverzeichnisses stellen?? Das wäre gleich wieder mit erneuten Kosten für unseren Mandanten verbunden.
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Tine Dea
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#2

22.07.2014, 10:49

Wie alt ist denn das Vermögensverzeichnis? Ggf. könnte man die Nachbesserung beantragen (für die der Gerichtsvollzieher nichts berechnen darf) und explizit hier um die Auskünfte bitten...
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#3

22.07.2014, 10:53

Das Verzeichnis ist vom 17.07.2013... da wird eine NAchbesserung nicht mehr möglich sein?!?
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#4

22.07.2014, 10:56

Nachbesserung ist prinzipiell immer und durch jeden Gläubiger möglich...
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#5

22.07.2014, 10:57

achso. ich hatte im Kopf, dass das nur bis zu 6 Monate nach der Abgabe der Vermögensauskunft geht.
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#6

22.07.2014, 11:14

Das wäre mir neu :shock: Die andere Sache ist eben, ob sie sich lohnt. Ich hab hier die Erfahrung gemacht, dass sich die GVZ in meinem AG-Bezirk relativ viel Zeit lassen, den Auftrag zu bearbeiten. Ich weiß zwar, dass die hier überlastet sind, aber wenn die Bearbeitung dann ein halbes Jahr in Anspruch nimmt ...
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#7

22.07.2014, 11:18

hmm das ist bei uns hier evtl. wenn ich Pech habe auch der Fall. Aber versuchen werde ich es trotzdem, schon allein damit der Mandant "Ruhe" gibt ;)
Zuerst werde ich die Tage mal zu der Adresse fahren und schauen, ob der Schuldner da überhaupt noch wohnt. Der Mandant hat nämlich mitgeteilt, dass der Schuldner dafür bekannt sei, dass er laufend umzieht.

Vielen Dank für deine Hilfe :-)
:thx
Palm
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#8

22.07.2014, 14:21

Wie sieht es mit einer Anzige wegen Verdacht auf falsche Versicherung an Eides statt aus?

Haben das glaub ich schon mal gemacht. Da kommt der Schuldner in die Gänge:-)
mrsgoalkeeper
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#9

22.07.2014, 14:46

Palm hat geschrieben:Wie sieht es mit einer Anzige wegen Verdacht auf falsche Versicherung an Eides statt aus?
Dafür sollte man etwas mehr Anhaltspunkte als "das ist ja alles etwas komisch" haben, sonst kann der Schuss auch nach hinten losgehen.

Da der Schuldner ja zu arbeiten scheint würde ich mal einen Pfüb machen und mir dann die Gehaltsabrechnungen holen. Dann siehst Du ja, ob der Schuldner ein Konto hat und wirst auch Anhaltspunkte kriegen, ob die Uschi arbeitet....
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Aelizia
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#10

22.07.2014, 16:35

Für die Begründung Antrag erneute/Ergänzung EV: Kinder verfügen evtl. inzwischen über eigenes Einkommen? (Ausbildung begonnen etc.)

Und dann vl. mal rausbekommen, wer Eigentümer des Hauses/der Wohnung, in dem der Schuldner wohnt, ist.
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