Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein Problem mit einem Drittschuldner. Folgender Sachverhalt:
Der Verband Pittiplatsch hat gegen die Ameisen GmbH einen Verwaltungsrechtsstreit gewonnen.
Während des lange andauernden Verfahrens hat sich die Ameisen GmbH in die Feuerameisen GmbH umbenannt. Dies wurde auch eindeutig im Urteil niedergeschrieben und festgehalten, dass es der selbe Beklagte ist.
Nun wurde ein PfüB zu einer Bank gemacht.
Die Bank gibt die Drittschuldnererklärung ab und sagt, dass keine Geschäftsbeziehung besteht.
Nun die Gründe: Kontoinhaber ist nach wie vor die Ameisen GmbH. Die Feuerameisen GmbH hat den Kontoinhaber einfach nie ändern lassen. Obwohl im Urteil der Namenswechsel aufgeführt ist, stellt sich die Bank stur.
Was können wir jetzt machen?
Drittschuldner stellt sich stur, und nun?
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Nein bisher nicht, denn das Gericht hat sich ja mit dem Thema im Urteil beschäftigt.
Kann ich denn den Drittschuldner zwingen, uns die erbetenen Informationen zu erteilen bzw. die Pfändung zu veranlassen?
Kann ich denn den Drittschuldner zwingen, uns die erbetenen Informationen zu erteilen bzw. die Pfändung zu veranlassen?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Bank weiß ja nicht, was im Urteil steht. Ich würde den HR-Auszug nachreichen, aus dem sich die Umfirmierung der Schuldnerin ergibt und die Bank direkt auffordern, ihre Drittschuldnererklärung nochmals zu überprüfen, da die von ihr angegebene ... GmbH nicht mehr existiert, sondern bereits am ... in ... GmbH umfirmiert wurde.
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Dann bleibt wohl nur die Drittschuldnerklage.
Die Hand voll Asse, doch das Leben spielt Schach.