Pfändung möglich, obwohl keine Sicherheitsleistung erfolgte?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rehlein39
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#12

26.09.2007, 13:53

nochmals Danke für schnelle Hilfe, jetzt habe ich noch eine Frage :oops:
wie lange gilt denn das VZV und wieviele kann der Gegner noch "nachschießen"?
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mokey1
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#13

26.09.2007, 13:58

das läuft 1 Monat
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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#14

26.09.2007, 14:03

Danke!
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#15

22.10.2007, 14:07

Nachdem jetzt fast ein Monat abgelaufen ist, muss ich doch nochmal fragen, kann jetzt einfach ein weiteres VZV nachgeschoben werden? Wieviele kann man denn machen, mein Chef macht mich ganz verrückt, will unbedingt genau wissen, wo das steht! Hilfe.....
Gast

#16

22.10.2007, 14:15

Moment .... ein vorläufiges Zahlungsverbot läuft einen Monat, das ist korrekt.

Aber ein Pfändungsbeschluß läuft auf unbegrenzte Zeit ...... es wird ein Teil der Forderung gesichert und von der Bank arrestiert und über den darüber hinaus befindlichen Teil kann der Schuldner frei verfügen.

Wenn euer Mandant (der ja offensichtlich Schuldner ist) sein Konto wieder frei kriegen möchte, würde ich einen Schutzantrag nach § 850 ff. ZPO stellen. Am einfachsten ist dieser Antrag bei Privatpersonen durchzubringen. Bei Firmen stellt sich das ganze etwas schwerer dar.

Außerdem kann die ZV gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung eures Mandanten einstweilen eingestellt werden. Auch hierzu muss ein gesonderter Antrag im Prozeßverfahren gestellt werden.
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#17

22.10.2007, 14:18

Schuldner ist keine Privatperson, deswegen ist ein Schutzantrag wohl tatsächlich schwierig. Werde Chef mal vorschlagen, dass unser Mandant Sicherheitsleistung erbringt, wird er aber wohl nicht. Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Gast

#18

22.10.2007, 14:20

also die ZV kann dann nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden. Dazu muss aber - wie schon geschrieben - ein Schutzantrag beim Vollstreckungsgericht bzw. beim Prozeßgericht eingereicht werden.

Ansonsten kann euer Mandant da wohl nicht viel machen.

§ 720a ZPO ist zwar noch nicht so bekannt, aber sehr beliebt :)
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#19

22.10.2007, 14:29

Ja, er kann wohl wirklich nichts machen, zumal die Hauptforderung über 150.000,00 € beträgt, tja die muss man erst mal haben, um sie zu hinterlegen!
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