guten Tag,
ich soll die Zwangsvollstreckung vorbereiten
2 Schuldner als Gesamtschuldner
1 Titel und 3 Kostenfestsetzungsbeschlüsse (letztere stehen noch aus)
Gegenseite wurde vor Gericht von nur einem Anwalt vertreten. Habe nun den Anwalt angeschrieben mit Kostenaufstellung: Erst mal den Titel und Zinsen bis Tag X, zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe dieses Titels nach Zahlungseingang (als Zusicherung)
Er reagiert nicht.
Muss ich weiter mit dem gegnerischen Anwalt kommunizieren oder darf unsere Kanzlei direkt die Schuldner kontaktieren, z.B. dort anrufen? Ode rmuss ich sogar erst direkt die Schuldner zur Zahlung auffordern, bevor ich die ZV betreibe? In der ZPO finde ich hierzu nichts, ist ja eher auch Standesrecht?
Oder kann ich nach Titelerhalt direkt an das Gericht den Auftrag senden und Pfüb beantragen?
Danke für Eure Hilfe! Bambareni
Zwangsvollstreckung
- Tine Dea
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Also nur um sicher zu gehen, die Kostenfestsetzungsbeschlüsse hast du noch nicht erhalten?
Dann kannst du auch erst mal nur aus dem einen Titel, den ihr habt, vollstrecken. Da die Schuldner ja offensichtlich nicht auf deine ZV-Androhung reagiert haben, brauchst du weder mit dem gegnerischen Rechtsanwalt noch mit den Schuldnern weiter kommunizieren, sondern kannst die Vollstreckung einleiten.
Und schön dran denken, bei zwei Schuldnern gibt es auch zweimal die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für euch!![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Dann kannst du auch erst mal nur aus dem einen Titel, den ihr habt, vollstrecken. Da die Schuldner ja offensichtlich nicht auf deine ZV-Androhung reagiert haben, brauchst du weder mit dem gegnerischen Rechtsanwalt noch mit den Schuldnern weiter kommunizieren, sondern kannst die Vollstreckung einleiten.
Und schön dran denken, bei zwei Schuldnern gibt es auch zweimal die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für euch!
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Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zur ZV. Also ich soll nun ein Urteil + KFB vollstrecken, allerdings sind die Titel noch aus der DM-Zeit. Rechne ich die Beträge jetzt einfach in € um? Das wäre ja dann weniger.
Ich bitte um Hilfe, stehe echt auf dem Schlauch!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
ich habe eine allgemeine Frage zur ZV. Also ich soll nun ein Urteil + KFB vollstrecken, allerdings sind die Titel noch aus der DM-Zeit. Rechne ich die Beträge jetzt einfach in € um? Das wäre ja dann weniger.
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- Liesel
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Jep.Anrali hat geschrieben: Rechne ich die Beträge jetzt einfach in € um?
Wie weniger?
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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