Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bambareni
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#1

08.07.2014, 10:46

guten Tag,
ich soll die Zwangsvollstreckung vorbereiten
2 Schuldner als Gesamtschuldner
1 Titel und 3 Kostenfestsetzungsbeschlüsse (letztere stehen noch aus)

Gegenseite wurde vor Gericht von nur einem Anwalt vertreten. Habe nun den Anwalt angeschrieben mit Kostenaufstellung: Erst mal den Titel und Zinsen bis Tag X, zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe dieses Titels nach Zahlungseingang (als Zusicherung)
Er reagiert nicht.
Muss ich weiter mit dem gegnerischen Anwalt kommunizieren oder darf unsere Kanzlei direkt die Schuldner kontaktieren, z.B. dort anrufen? Ode rmuss ich sogar erst direkt die Schuldner zur Zahlung auffordern, bevor ich die ZV betreibe? In der ZPO finde ich hierzu nichts, ist ja eher auch Standesrecht?
Oder kann ich nach Titelerhalt direkt an das Gericht den Auftrag senden und Pfüb beantragen?

Danke für Eure Hilfe! Bambareni
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Tine Dea
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#2

08.07.2014, 10:49

Also nur um sicher zu gehen, die Kostenfestsetzungsbeschlüsse hast du noch nicht erhalten?

Dann kannst du auch erst mal nur aus dem einen Titel, den ihr habt, vollstrecken. Da die Schuldner ja offensichtlich nicht auf deine ZV-Androhung reagiert haben, brauchst du weder mit dem gegnerischen Rechtsanwalt noch mit den Schuldnern weiter kommunizieren, sondern kannst die Vollstreckung einleiten.

Und schön dran denken, bei zwei Schuldnern gibt es auch zweimal die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für euch! 8)
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
bambareni
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#3

08.07.2014, 14:45

lieben Dank, ja, die Kostenfestsetzungsanträge wurden noch nicht bearbeitet, aber aus dem Titel kann ich dann vollstrecken lassen, herzlichen Gruß :thx
Anrali
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#4

28.07.2014, 10:02

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage zur ZV. Also ich soll nun ein Urteil + KFB vollstrecken, allerdings sind die Titel noch aus der DM-Zeit. Rechne ich die Beträge jetzt einfach in € um? Das wäre ja dann weniger.

Ich bitte um Hilfe, stehe echt auf dem Schlauch!

:thx
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Liesel
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#5

28.07.2014, 10:07

Anrali hat geschrieben: Rechne ich die Beträge jetzt einfach in € um?
Jep.

Wie weniger? :kopfkratz
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#6

28.07.2014, 10:14

vergiss das weniger, war ein Denkfehler meinerseits :D

Wie ist das mit den Zinsen? Z.B. habe ich in dem Urteil 14 % und in dem KFB 4 %. Bleiben die so?
Pitt
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#7

28.07.2014, 10:18

Ja.
Anrali
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#8

28.07.2014, 10:23

Dankeschön!!!
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