Gebühren für Räumungsauftrag "Berliner Modell"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
eve

#11

22.10.2007, 11:13

Ich sagte ja, in Berlin geht es nicht mehr
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#12

22.10.2007, 11:17

@ eve: Das machen die GV`s nicht mehr? Lt. meinem Chef soll ich aber genau das machen, hm. Versuche ich jetzt trotzdem mal und warte auf Antwort vom GV
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Smilie
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#13

22.10.2007, 11:18

Wir hatten kürzlich auch noch eine in Hamburg - auch ohne Probleme.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Peggy
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#14

22.10.2007, 14:30

Was mach ich den, wenn ich keinen Wert habe? Unser Mdt hat das Objekt per Zwangsversteigerung ersteigert und will nun die vorherige Besitzerin raus haben. Ich habe einen vollstreckbare Ausfertigung des Zugschlagbeschlusses. Dort steht nur der Gesamtwert...


Kann ich da auch einen Berliner Räumung. Mir fehlt doch das Vermieterpfandrecht, Oder?!
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#15

01.11.2007, 14:56

Hallo,

wollte nur noch mal kurz mitteilen, dass ich meinen Räumungsauftrag nach "Berliner Modell" ohne Probleme durchgekriegt habe, und zwar in Berlin. Scheint also doch noch zu funktionieren.
Gast

#16

01.11.2007, 15:51

eve hat geschrieben:P.S. Räumung nach Berliner Modell machen die GV´s nicht mehr (zumindest nicht mehr in Berlin) nach einer aktuellen Entscheidung (hab ich gerade nicht zur Hand)
Wie aktuell ist denn die Entscheidung? Ich habe da eine gefunden, wonach es bundesweit gebilligt wird.

(BGH, Az I ZB 45/05)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
eve

#17

01.11.2007, 16:20

Die Entscheidung ist aus diesem Jahr. Gestützt wird sie u.a. auf Art. 14 GG . Der Gv ist danach verpflichtet, alle persönlichen und unpfändbaren Gegenstände abzutransportieren; der Schuldner könne nicht ohne irgendeine Habe auf die Straße gesetzt werden

In Berlin ( Infos von Kollegen) gibt es jetzt einige GV, die sich querstellen.
eve

#19

02.11.2007, 10:08

Das mag sein, doch ich sehe keinen Grund, weshalb sich ein AG bei seiner Entscheidung unter anderem nicht auf das GG stützen darf.
StineP

#20

02.11.2007, 10:21

Hab ich auch nicht angezweifelt - dacht an eine höchstricherliche Entscheidung, deshalb hab ich diese gesucht. I´m sorry. Wäre toll, wenn du die Entscheidung finden könntest. Würde mich echt mal interessieren.
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