Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rehlein39
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#1
22.10.2007, 10:18
Guten Morgen!
Ich habe ein Versäumnisurteil mit einer Forderung von 3.000,00 € und gleichzeitig ist Schuldner verurteilt worden, die Wohnung zu räumen. Hat er nicht gemacht und ich soll Räumungsauftrag nach "Berliner Modell" stellen. Welche Gebühren kann ich dafür nehmen?
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Bino
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#2
22.10.2007, 10:22
ganz normale Gebühr wie sonst auch bei Räumung nach 3309. Und nicht vergessen, auf den GW für die Gebhren noch den Wert "Miete x 12" draufzuschlagen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo
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Suse
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Smilie
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#4
22.10.2007, 10:44
Für die Räumung fallen die ganz normalen ZV-Gebühren an (ist ja ein ganz normaler Auftrag, der nur nach Berliner Modell vollstreckt wird). Soll aber gleichzeitig auch noch wegen der offenen Forderung vollstreckt werden, muss zum GW für die Räumung auch noch die Forderung addiert werden.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Rehlein39
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#5
22.10.2007, 10:44
Ich beantrage ja nur die Räumung, trotzdem die Hauptforderung und Miete x 12 oder nur die Miete x 12? Bin so unsicher..
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Rehlein39
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#6
22.10.2007, 11:03
Danke Smilie! Da hat sich meine Frage mit Deiner Antwort überschnitten.
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jenniver
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#7
22.10.2007, 11:03
Nur Räumung: 12 x Miete.
Räumung und Zahlung: 12 x Miete + titulierten Rückstand
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eve
#8
22.10.2007, 11:06
P.S. Räumung nach Berliner Modell machen die GV´s nicht mehr (zumindest nicht mehr in Berlin) nach einer aktuellen Entscheidung (hab ich gerade nicht zur Hand)
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Rehlein39
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jenniver
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#10
22.10.2007, 11:11
Wir hatten im Sommer noch einen Räumung nach dem Berliner Model gemacht in Mönchengladbach. Es gab keinerlei Probleme.