Hi an alle ZV-Profis,
habe hier einen Fall, da fehlt mir die weitere Vorgehensweise und die Schuldnerin hat durch einen Teileinspruch zeitverzögert. *grummel*
Jetzt hat sie die EV abgegeben und zwar folgende Angaben:
4 minderjährige Kinder (15, 14, 11 und 10 Jahre alt)
geschieden
ALG II € 345,00
Zuschlag alleinerziehend € 165,00
Unterhaltsvorschuss € 340,00 vom Jugendamt
Kindergeld € 641,00
Wohngeld + Heizung € 600,00
Guthaben € 37,00 auf dem Konto.
Ansonsten keine Einnahmen oder Aussenstände.
Ist hier vielleicht die Möglichkeit die Beträge zusammen zu rechnen gegeben?
Wäre dann ja bei einem Betrag von € 2.091,00, der laut Pfändungstabelle bei vier unterhaltsberechtigten Personen noch einen pfändbaren Betrag von immerhin € 45,00 ausspucken würde.
Zu allem Ärgernis gibt es zwar ein Grundstück, auf welchem die zwei ältesten Kinder eingetragen sind.
Stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Ich hoffe hier ist noch was zu machen, da mich die Schuldnerin durch ihre Zeitverzögerung so geärgert hat.
viele Grüße
Dagmar
EV Prot., SU viele unpfändbare Einnahmen. PÜ möglich?
- Majo
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puh, also die Möglichkeit zum Zusammenrechnen sehe ich nicht.
Sind außer den Kindern noch andere Gläubiger im Grundbuch eingetragen? Wie hoch ist die Forderung?
Ansonsten sehe ich hier keine Möglichkeit als drei Jahre zu warten. Ärgerlich sowas
Sind außer den Kindern noch andere Gläubiger im Grundbuch eingetragen? Wie hoch ist die Forderung?
Ansonsten sehe ich hier keine Möglichkeit als drei Jahre zu warten. Ärgerlich sowas
Meines Wissens sind Sozialzahlungen nicht pfändbar, daher leider auch kein Zusammenrechnungsantrag.
Ärgerlich, da hat Schuldner mehr Geld, obwohl er nix arbeitet, wie viele andere, die arbeiten und auch Kinder haben...
Ärgerlich, da hat Schuldner mehr Geld, obwohl er nix arbeitet, wie viele andere, die arbeiten und auch Kinder haben...
Bzgl. des Grundbuchs.
Sind nur die beiden Kinder eingetragen? Oder auch eure Schuldnerin?
Aufgrund welcher Grundlage (Vertrag o. ä.) sind die Kinder in das GB eingetragen worden? Dieses steht in aller Regel neben den Namen der eingetragenen Eigentümer. Wahrscheinlich sind die Kinder nicht aus einer Ehe.
Sind nur die beiden Kinder eingetragen? Oder auch eure Schuldnerin?
Aufgrund welcher Grundlage (Vertrag o. ä.) sind die Kinder in das GB eingetragen worden? Dieses steht in aller Regel neben den Namen der eingetragenen Eigentümer. Wahrscheinlich sind die Kinder nicht aus einer Ehe.
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Habe mich etwas falsch ausgedrückt. Die Kinders sind Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Schuldnerin ein Haus bauen wollte.
Die Forderung beträgt € 2.320,00 € zzgl. Zinsen u. € 15,00 Nebenkosten.
Mich ärgert sowas auch immer, aber in diesem Fall ganz besonders.
Erst ein Haus bauen wollen, Einspruch gegen die hälftige Forderung einlegen und dann den Finger heben. :twisted:
Die Forderung beträgt € 2.320,00 € zzgl. Zinsen u. € 15,00 Nebenkosten.
Mich ärgert sowas auch immer, aber in diesem Fall ganz besonders.
Erst ein Haus bauen wollen, Einspruch gegen die hälftige Forderung einlegen und dann den Finger heben. :twisted:
- Majo
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ach so, dann ist eine Grundbucheintragung natürlich auch nicht möglich
allerletzte Möglichkeit ist hier eine Kontopfändung, falls mal mehr als die Sozalleistungen eingehen sollte... aber sehr unwahrscheinlich.
allerletzte Möglichkeit ist hier eine Kontopfändung, falls mal mehr als die Sozalleistungen eingehen sollte... aber sehr unwahrscheinlich.
Stimmt Majo, oder wenn die Sozialleistungen nicht abgeholt werden (binnen welcher Zeit?? 7 Tage glaube ich, korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege.