Pfändung in ein Sparbuch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Nicole1973
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 09.02.2014, 12:32
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

30.06.2014, 11:58

Mit liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor sowie ein Schreiben von der Bank des Schuldners, dass ein Sparbuch vorhanden ist, in das bei Vorlage + Vorlage des letzten Kontoauszuges gepfändet werden kann.

Das Sparbuch selbst liegt natürlich noch beim Schuldner.

Wie gehe ich hier vor?
Welchen Vordruck verwende ich?
Vollstrecke ich erst auf Herausgabe des Sparbuches oder kann in einem Auftrag nach Herausgabe aus dem Sparbuch vollstreckt werden?

Sorry, habe sowas noch nie gehabt und auch mein Chef ist ratlos.
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1157
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

30.06.2014, 12:09

"Hilfe beim pfänden des Sparbuches" war ein Beitrag von mir am 29.03.2014, der kann dir sicherlich helfen.

Weiß leider nicht wie ich das Thema hier als Link reinbekomme. :smile:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

30.06.2014, 12:12

LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nicole1973
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 09.02.2014, 12:32
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

01.07.2014, 10:54

Danke schön, hat mich sehr geholfen :lol: :lol: :lol:
Antworten