ja, das ist ja auch bei uns in 90% der Fälle so, daß die GVZ - weil Sie uns auch kennen - bei ZV auf die Vollmacht verzichten.
Aber es scheint hier jetzt "neue Maschen" bei den Revisionen zu geben.
Bei einzelnen Mandaten habe ich ja auch gar kein Problem, wenn mal ein Handwerker oder wie auch immer kommt und mal eine ZV-Angelegenheit hat.
Aber bei Mandanten, wie unseren Tierkliniken oder eben einem Mobilfunkbetreiber oder z.B. einem Energiekonzern, da bekommt man doch nie für jedes einzelne ZV Mandat eine unterzeichnete Vollmacht, sondern z.B. eine "Generalvollmacht" für "diverse" Mandate.
Die kann aber doch nicht im Original vorgelegt werden, ob der GVZ nun ANrecht drauf hat oder nicht, es muss ja auch praktikabel sein.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)