GV will Originalvollmacht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
H.Stummeyer
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#11

19.04.2010, 13:18

Nein, wenn die Vollmachten nicht angefordert werden, wird es in den Geschäftsprüfungen von der Dienstaufsicht beanstandet. Und diese Beanstandungen haben Gerichtsvollzieher zu beachten.
secret72

#12

20.04.2010, 10:01

H.Stummeyer hat geschrieben:Nein, wenn die Vollmachten nicht angefordert werden, wird es in den Geschäftsprüfungen von der Dienstaufsicht beanstandet. Und diese Beanstandungen haben Gerichtsvollzieher zu beachten.
Warum machen das dann so wenige Gerichtsvollzieher? Hatte das auch noch nie, dass ich eine Vollmacht vorlegen muss.
Ullili
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#13

20.04.2010, 12:53

Wir hatten es auch schon öfters, das GVs Original-Vollmachten angefordert haben. Wir haben ihm dann eine beglaubigte Abschrift zugeschickt und nichts mehr gehört.
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H.Stummeyer
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#14

20.04.2010, 16:50

secret72 hat geschrieben:Warum machen das dann so wenige Gerichtsvollzieher? Hatte das auch noch nie, dass ich eine Vollmacht vorlegen muss.
Weil vielleicht nicht alle Prüfungsbeamten oder Bezirksrevisoren bei den Gerichten darauf achten, bzw. Wert darauf legen. Bei meinem Gericht wird das beachtet.
secret72

#15

20.04.2010, 21:13

H.Stummeyer hat geschrieben:
secret72 hat geschrieben:Warum machen das dann so wenige Gerichtsvollzieher? Hatte das auch noch nie, dass ich eine Vollmacht vorlegen muss.
Weil vielleicht nicht alle Prüfungsbeamten oder Bezirksrevisoren bei den Gerichten darauf achten, bzw. Wert darauf legen. Bei meinem Gericht wird das beachtet.
Das sind aber dann sehr viele Gerichte. ;)

Aber auf jeden Fall wieder ein Grund mehr, mindestens eine unterzeichnete Vollmacht in der Akte zu haben. Werd das morgen gleich mal den Mädels mitteilen.
Ultimus
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#16

29.06.2014, 15:23

Wir haben hier von manchen Mandanten 10 ZV / Monat.
Ich hab mir "diverse Mandate" Vollmachten unterzeichnen lassen, aber ehrlich, nicht für jedes Mandat einzelne. Dies halte ich von GVZ , die uns auch kennen, für unverschämt.

Ich weiss zwar, daß die Forderung letztlich von den Revisoren kommt, aber - ich hab´s schon mal woanders angemerkt - wie soll das denn z.B. bei der XXXX laufen?!

Sitzt dann der Vorstand morgens 1-2 Stunden und unterzeichnet die Vollmachten für die ZV´s in ganz Deutschland? Denn, die müssen ja im Original an den GVZ und bleiben in der Akte?!

Ist doch lächerlich

Michael

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Edit by JSanny
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#17

29.06.2014, 15:44

Wie anders soll die Vollmacht dem GV denn nachgewiesen werden?

Ein Vollmachtgeber kann seine Vollmacht widerrufen, und dann kann er das Original der Vollmacht zurückverlangen.

Durch eine Kopie kann daher nicht nachgewiesen werden, dass die Vollmacht zu dem Moment, in dem der Bevollmächtigte handelt, tatsächlich noch besteht.
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Jupp03/11

#18

29.06.2014, 16:04

online hat geschrieben:Wie anders soll die Vollmacht dem GV denn nachgewiesen werden?

Ein Vollmachtgeber kann seine Vollmacht widerrufen, und dann kann er das Original der Vollmacht zurückverlangen.

Durch eine Kopie kann daher nicht nachgewiesen werden, dass die Vollmacht zu dem Moment, in dem der Bevollmächtigte handelt, tatsächlich noch besteht.
könnte von mir sein. Klasse.
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#19

29.06.2014, 16:05

WOW, welch seltenes Lob! :huepf
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#20

29.06.2014, 16:08

@Ultimus:

Ich verweise mal auf den Thread und #8!

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... 3#p1804313
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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