Hallo,
ich hatte gerade ein Gespräch mit einem Polizisten und wollte mal wissen, was ihr dazu meint.
Meine bisherige Vorgehensweise war immer so:
- MB
- VB
- Antrag VA
- wenn dann festgestellt wurde, dass er vor der besagten Rechnung VA abgegeben hatte, dann wurde je nach Höhe der Forderung entschieden, ob Strafanzeige gestellt wurde
Der Polizist meinte nun, dass man erst Strafanzeige machen sollte, und in der Anzeige auf § 153a StPO hinweisen soll. Wenn dann nichts dabei rauskommt, also keine Begleichung der Forderung, dann kann man immer noch MB beantragen.
Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise?
Strafanzeige oder MB
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Der Nachteil bei dieser Vorgehensweise ist meines Erachtens, dass eine Menge Zeit verstreichen kann, bis so ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, falls es überhaupt eröffnet wird. Solche Eingehungsbetrugssachen stehen bei den Staatsanwaltschaften ja nicht ganz oben auf der Bearbeitungsrangliste.
- Morgenmuffel
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Mhmm ich weiß nicht. Wie Pitt schon schreibt, solche Sachen haben ja nicht gerade Vorrang bei der StA und dann ist der Schuldner (wenn das Verfahren abgeschlossen ist) evtl. verzogen und man hat noch EMA-Kosten... (gut, das kann auch so passieren, ich weiß )
Wir haben es immer so gemacht, wie Du geschrieben hast, Katuscha, aber da bei den Strafanzeigen nie was bei rum kam, lassen wir das auch sein. Ist hier nur Mehrarbeit und die Kosten zahlt dann auch keiner (auch wenns nur eigene Sachen sind). In einer Sache kann ich mich erinnern, dass mal ein Strafbefehl ergangen ist und die Schuldnerin sollte an uns Raten zahlen. Geschehen ist nichts. Eine weitere Vollstreckung ergab dann auch keinen Sinn, weil nichts zu holen war.
Wir haben es immer so gemacht, wie Du geschrieben hast, Katuscha, aber da bei den Strafanzeigen nie was bei rum kam, lassen wir das auch sein. Ist hier nur Mehrarbeit und die Kosten zahlt dann auch keiner (auch wenns nur eigene Sachen sind). In einer Sache kann ich mich erinnern, dass mal ein Strafbefehl ergangen ist und die Schuldnerin sollte an uns Raten zahlen. Geschehen ist nichts. Eine weitere Vollstreckung ergab dann auch keinen Sinn, weil nichts zu holen war.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Wir haben gerade einen neuen Mdt. reinbekommen der das die letzten Jahre (Jahrzente) so gemacht hat. Erfolg gleich 0.
Nur hat der dann keine VB´s mehr beantragt
Das mag im Einzelfall funktionieren - pauschal denke ich aber nicht.
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Ich mache relativ viele Strafanzeigen. Wenn mal einer verurteilt wird (und nicht wg. Geringfügigkeit eingestellt wird), dann meist zu einer Geldstrafe für irgendeinen gemeinnützigen Verein.
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eben, das habe ich auch oftsamsara hat geschrieben:Ich mache relativ viele Strafanzeigen. Wenn mal einer verurteilt wird (und nicht wg. Geringfügigkeit eingestellt wird), dann meist zu einer Geldstrafe für irgendeinen gemeinnützigen Verein.
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Also ich mache ebenfalls viele Strafanzeige und wenn Verfahren abgeschlossen in RP ca. 3-4 Monate, wenn Schuldner sich wehrt. Wenn eine Verurteilung erfolgt, wird Klage mit Feststellungsantrag wegen "vorsätzlich unerlaubten Handlung" gemacht. Da habe ich ganz klar größere Erfolge, da ich unterhalb der Pfändungsfreigrenze pfänden kann. Außerdem kommen die auch schon während des Strafverfahrens auf einen zu, um die Strafe abzuwenden und eine Einstellung zu erreichen.
- katuscha
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Daran habe ich noch gar nicht gedacht.JenniferReFA hat geschrieben: Wenn eine Verurteilung erfolgt, wird Klage mit Feststellungsantrag wegen "vorsätzlich unerlaubten Handlung" gemacht.
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Also, wir machen das in Frankfurt / Wiesbaden ähnlich, allerdings ist die Verurteilungsquote ausgesprochen gering.
Meist Einstellung wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" wobei wir eigentlich nur anzeigen, wenn entweder Schu wiederholt bei verschiedenen usnerer Mandanten auftaucht oder aber kurz vor Auftrag die EV abgegeben hat.
Aber in Hessen rührt sich wegen 300-500€ kein Amts-/Staatsanwalt.... da muss man sich ja nicht mehr wundern....
Meist Einstellung wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" wobei wir eigentlich nur anzeigen, wenn entweder Schu wiederholt bei verschiedenen usnerer Mandanten auftaucht oder aber kurz vor Auftrag die EV abgegeben hat.
Aber in Hessen rührt sich wegen 300-500€ kein Amts-/Staatsanwalt.... da muss man sich ja nicht mehr wundern....