Hallo liebes Forum,
ich habe da mal eine Frage zur Anschriftenermittlung nach der neuen ZV Reform (Sachaufklärung durch GV).
Weil es ein neues Aufgabengebiet für mich ist, hier meine Frage an Euch, ob durch Kontenabfrage beim BaFin auch die Adresse des Inhabers / Bevollmächtigten an den GV weitergegeben wird? Die Meinungen / Auskünfte gehen da ein wenig auseinander. Laut Gesetz wird nur KtoNr, Name, Geb. Datum etc. angegeben und NUR bei abweichend wirtschaftlich Berechtigten bei Vorhandensien die Adresse.
Hat da Jemand Erfahrungen damit, ob bei einer GV-Auskunft auch die Adresse mit rüberkommt?
EMA (ins Ausland verogen),RV (kein AG) und KBA (kein Auto mehr) waren entsprechend erfolglos.
Mandant möchte nur noch Geld investieren, wenn es noch Sinn macht....
Gruss Steve
Adressermittlung
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Bei den Drittauskünften nach § 802l ZPO habe ich bislang nicht noch einmal die Adresse des Schuldners erhalten, sondern nur die reinen Bankdaten. Für die daraufhin evtl. auszubringende Forderungspfändung ist die Zustellung des PfÜB an den Schuldner ja auch nicht zwingend erforderlich. Daneben gibt's noch die Möglichkeit zur Adressermittlung durch den GVZ nach § 755 ZPO (EMA und Ausländerzentralregister).
- zmaus2003
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Es besteht aber auch die Möglichkeit der Adressermittlung bei der Dt. Rentenversicherung und beim Kraftfahrtbundesamt. Wenn der Schuldner aber weder aktuell arbeiten geht bzw. ein Fzg auf sich angemeldet hat, kann m.E. auch keine aktuelle Anschrift mitgeteilt werden