ZV aus VU ohne Wartefrist

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LaLa***
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#1

25.06.2014, 12:22

Hallo,

ich soll aus einem Versäumnisurteil das vorläufig vollstreckbar ist einen Pfüb machen und zwar schon morgen (26.06.). Zugestellt wurde der Versäumnisurteil durch das Gericht an die Gegenseite am 17.06. Ich muss doch hier aber nicht die zwei Wochen Wartefrist vor Einleitung der ZV beachten oder?
:oops:
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.06.2014, 12:29

Nein, Du brauchst nicht zu warten (§§ 798, 794 ZPO - da ist aufgeführt, bei welchen Titeln eine Wartefrist einzuhalten ist). Es kann zwar passieren, dass die Gegenseite innerhalb der 2-Wochen-Frist Einspruch gg. das VU einlegt und Einstellung der ZV beantragt, aber bis dahin...
Wenn Du die vollstreckbare Ausfertigung des VU hast, dann kannst Du loslegen.
LaLa***
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#3

25.06.2014, 13:34

:thx
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