![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
wieviele Abschriften bei ZV-Auftrag?
Gut zu wissen, aber andererseits: stellt der GVZ Kopierkosten in Rechnung, gebe ich die an den Mandanten weiter. Muss ich das Doppel auf Kanzleikosten drucken, bezahlt mir das niemand.. ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren
- Mahatma Gandhi -
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Ich fertige eine einfache Abschrift und lege diese zu den ZV-Belegen.
Also:
Original-ZV-Antrag
Titel
ZV-Belege (mit der Abschrift)
Also:
Original-ZV-Antrag
Titel
ZV-Belege (mit der Abschrift)
Und das ist auch gut so. Spart Euch also die Mehrarbeit für ZV-Abschriften, wir GV machen das schon. Wir leben davon (zur Bestreitung unser Bürokosten; Kopiekosten zahlen muß Mandant oder Schuldner).Anton79 hat geschrieben:das machen die meisten, da kein GV eine fehlende abschrift für die e.V moniert, da er ja dann kopierauslagen abrechnen kann.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Bei einem ganz normalen ZV-Auftrag schicken wir nie Abschriften, anders sieht es aus z.B. beim PfÜB. Um Rückfragen weg. Kopien zu vermeiden schicken ich immer einen fürs Gericht und zwei für die Schuldner und einen, der an mich zurückkommt mit.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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