habe mal ne Frage, die mir leider noch keiner beantworten konnte auch die schlauen Bücher die ich hier habe nicht.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Es geht um eine Zwangsversteigerung einer ETW, welche unserem Schuldner zu 1/2 gehört. Wir haben nen PfÜB beantragt auf
Pfändung der Forderung des Schuldners auf
a)
Aufhebung der Gemeinschaft nach Bruchteilen, die hinsichtlich des Grundbesitzes Parzelle Gemarkung ____________ Flur ____ Flurstück _____ besteht,
b)
Zustimmung zu einer den Miteigentumsanteilen entsprechenden Teilung des Erlöses
c)
Auszahlung (Auskehrung) des außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens zu verteilenden Erlöses.
und auch bereits zugestellt.
Anschließend haben wir diesen PfÜB ans Vollstreckungsgericht gesandt mit dem Antrag auf Anordnung der Teilversteigerung.
Nunmehr kam für die Wohnung(en) der Beschluss mit folgendem Inhalt:
Rubrum.....
wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft aus gepfändetem Anspruch der Frau .... aufgrund des PfÜB die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums .... angeordnet. Dieser Beschluss gilt zugunsten des Antragsstellers als Beschlagnahme des Versteigerungsobjekts.
Und nun? Hab das noch nie gemacht.