Hallo, noch eine ZV Frage....
habe hier einen Ösi-Titel, VU. Auf dem Titel steht auch die Vollstreckungsklausel: "Diese Ausfertigung ist rechtskräftig u. vollstreckbar. Arbeits- und Sozialgericht Wien, 16.08.2012".
Die Firma gegen die vollstreckt werden soll, sitzt in Brandenburg. Ich meine gelesen zu haben, man müsse erst einmal diese Vollstreckbarkeitsklage gem. § 722, 723 ZPO in die Wege leiten. Aber hier ist ja der Titel eigentlich vollstreckbar oder irre ich mich da?
Steh total auf dem Schlauch ab morgen Urlaub und die Arbeit stapelt sich hier und ein klarer Gedanke fällt schwer
Ich denke ich kann jetzt einfach einen PfÜB oder ZV Auftrag stellen als hätte ich nen dt. Titel! Aber die Zustellung müsste ich noch erwirken, das fällt mir noch ein
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen?
Vielen dank.
ZV aus österr. Titel in Deutschland
- Puschelchen
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Das reicht nicht aus. Du brauchst eine Bestätigung des österreichischen Gerichts gem. Art. 9 EuVTVO, dass es sich um einen europäischen Vollstreckungstitel handelt. Nur dann kannst Du in Deutschland die ZV betreiben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.