PfÜB und der Drittschuldner-Frage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Hexi

#1

20.10.2007, 18:51

Hallo und guten Abend,

ich habe wieder eine Frage in Bezug auf Drittschuldner im PfÜB. Ich hatte schon gesucht, ob es einen ähnlichen Beitrag schon gegeben hat, meine Frage ist wahrscheinlich ein Selbstgänger, ich hatte in meiner Ausbildung Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung wenig, ich bin erst nach der Ausbildung erst richtig reingekommen, also nicht böse sein, ich stell jetzt mal meine Frage.

Ich soll PfÜB machen, Schuldnerin hat angegeben bei vorheriger ZV, dass sie bei Bausparkassen was laufen hat, der GVZ hat auch die Firmennamen notiert, aber nicht deren Sitz.

Angenommen es ist eine bekannte xyz-Bausparkasse, nehme ich dann die Hauptzentrale, die sich im Bundesland befindet? Oder angenommen die Schuldnerin kommt aus Kiel, dann die xyz-Bausparkasse, die ich finden kann? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Danke für eure Antworten im voraus

LG Hexi
schindler1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 346
Registriert: 14.08.2007, 13:28
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Neumarkt

#2

20.10.2007, 19:55

Hallo Hexi,

also ich würde den Namen der Versicherung über Google eingeben
und mir die nächstliegende zum Wohnort des Schuldners
suchen. Dann dort anrufen und über die Versicherungsnummer
die zustände Stelle für den Pfüb geben lassen.
Vorher abchecken, ob diese vielleicht schon an einen anderen
Gläubiger abgetreten wurde. Oft geben die aber keine mündliche
Auskunft und Du musst mittels Titel das berechtigte Interesse nach-
weisen. Wäre aber sinnvoll, da man sich, wenn die Versicherung schon
abgetreten wurde die Kosten für den Pfüb sparen kann.
Jupp03/11

#3

20.10.2007, 21:35

man nimmt die Hauptstelle, da in aller Regel auch von dort die Sachbearbeitung, also Drittschuldnerklärung, kommt.
Hexi

#4

21.10.2007, 02:17

vielen Dank für eure Antworten, dann nehme ich das Montag in Angriff :thx
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#5

22.10.2007, 14:58

ich würde dort anrufen und fragen, wohin du die Pfändung schicke nsollst, bei Banken gibt es manchmal ne VOllstreckungsstelle..
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#6

22.10.2007, 15:13

Pepsi :zustimm

Ich würde auch anrufen und nachfragen, wo du es hinschicken sollst. Sonst dauert es eventuell länger, weil du es wo Falsches hingeschickt hast.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Gast

#7

22.10.2007, 15:14

@Pepsi und Strubbel
ihr habt aber schon gesehen, wir alt der Beitrag ist, oder???
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

22.10.2007, 15:15

von gestern dürfte ja wohl nicht zu alt sein und n Tip kommt nie zu spät
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#9

22.10.2007, 15:18

@ Preußi: Die Frage war von Samstag. Ich denke auch, dass unsere Kommentare da noch nicht zu spät sind!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Gast

#10

22.10.2007, 15:22

Richtig, der Beitrag war von Samstag, aber meiner Meinung nach auch schon abgeschlossen.

Die Akte wird doch wahrscheinlich schon lange bearbeitet sein, ich finde das immer etwas verwirrend, wenn dann plötzlich nochmal einer darauf antwortet.

Aber war nur son Gedanke, aufgrund eines Beitrages den wir mal vor einigen Tagen hatten ......
Antworten