Hallo ihr Lieben,
bin gerade etwas unsicher... kann ich einen Vergleich zusammen mit einem Antrag zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner zustellen oder muss ich dies vorab mit gesonderter Zustellung machen. Schuldner ist nicht anwaltlich vertreten. Zustellung RA / RA scheidet also aus...
Zustellung Vergleich mit Antrag auf Abgabe Vermögensauskunft
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Wir haben das schon in einem Auftrag gemacht.
Extra Hinweis, dass vorab zugestellt werden soll und nach Wartefrist dann vollstreckt werden soll. (aber nur, wenn wir sicher waren, dass eh nichts gezahlt wird)
Extra Hinweis, dass vorab zugestellt werden soll und nach Wartefrist dann vollstreckt werden soll. (aber nur, wenn wir sicher waren, dass eh nichts gezahlt wird)
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
- PeachyCJ
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Hallo
Eine Kollegin hat mich gerade gefragt, ob ein Vergleich nach Abnahme der Vermögensauskunft möglich ist. Hatte schon mal jemand sowas?
Ich hab leider ein Brett vorm Kopf und kann ihr nicht weiterhelfen.
Danke für die Hilfe
Eine Kollegin hat mich gerade gefragt, ob ein Vergleich nach Abnahme der Vermögensauskunft möglich ist. Hatte schon mal jemand sowas?
Ich hab leider ein Brett vorm Kopf und kann ihr nicht weiterhelfen.
Danke für die Hilfe
- Anahid
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Mal ne andere Frage: warum soll das nicht möglich sein? Man kann sich zu jedem Zeitpunkt vergleichen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.