Hallo zusammen,
mir ist jetzt etwas total Blödes passiert:
Bei der Drittschuldnerbezeichnung des Arbeitgebers unserer Schuldnerin habe ich versehentlich ein E statt einem O in die Firmenbezeichnung geschrieben. Die Bezeichnung ansonsten, die Adresse und der gesetzlicher Vertreter, der den Namen aus der Firmenbezeichnung trägt, habe ich allerdings wieder richtig angegeben (es ist also tatsächlich nur ein Buchstabe falsch).
Nun bekam ich die Zustellungsurkunde der Gerichtsvollzieherin, auf der vermerkt ist, dass die Drittschuldnerin die Annahme des PfÜBs aufgrund der falschen Drittschuldnerbezeichnung verweigert.
Wie bekomme ich das wieder aus der Welt?
Soll ich eine Erläuterung an die Gerichtsvollzieherin schicken mit der Bitte um Neuzustellung oder mich an das Gericht wenden, das den PfÜB erlassen hat mit der Bitte um Berichtigung oder muss ich gar einen neuen PfÜB beantragen (auf dessen Kosten ich dann möglicherweise sogar sitzen bleibe, weil es ja mein Tippfehler war)?
Kennt sich da irgendjemand aus oder hatte den Fall sogar selbst schon einmal?
Tippfehler in Drittschuldnerbezeichnung (PfÜB)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 122
- Registriert: 25.11.2013, 10:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Berichtigung beim Gericht beantragen. Dürfte kein Problem darstellen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)