Hallo,
nach mittlerweile 18 Jahren Erfahrung in der Zwangsvollstreckung hab ich heute zum ersten Mal ein Schreiben von einer Gerichtsvollzieherin bekommen, dass sie die Vollstreckungsanträge doppelt von uns haben will (1 Abschrift für die GV Akten und 1 für den Schuldner).
Soweit ich es allerdings weiß ist ein Vollstreckungsantrag formlos (nach § 754 ZPO, § 4 GVGA und BGH BESCHLUSS VII ZB 18/05 vom 5. April 2005)
Vollstreckungsantrag an GV jetzt doppelt einreichen?!
- Anahid
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Ist mir komplett neu OKK. Hat auch bislang nie ein GV von mir verlangt. Ich reiche den Auftrag auch nur einfach ein.
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Ich nehme für die Vollstreckungsanträge das (nicht offizielle) Formular, das letztlich von GVZ entwickelt wurde, wenn ich das richtig inErinnerung habe. Und da steht oben die Bitte um 2-fache Einreichung.
Klar mag der ZV-Auftrag formlos möglich sein, aber mal ganz ehrlich: Es kostet mich doch ein müdes Lächeln, den Auftrag durch den Kopierer zu jagen. Die Anlagen gibt es nur einmal, da der GVZ nur die bisherigen ZV-Kosten prüfen will und mir bislang meistens eh die Belege zurückschickt. Wenn er oder sie das eben so möchte, warum nicht?
Klar mag der ZV-Auftrag formlos möglich sein, aber mal ganz ehrlich: Es kostet mich doch ein müdes Lächeln, den Auftrag durch den Kopierer zu jagen. Die Anlagen gibt es nur einmal, da der GVZ nur die bisherigen ZV-Kosten prüfen will und mir bislang meistens eh die Belege zurückschickt. Wenn er oder sie das eben so möchte, warum nicht?
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In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Hatte ich bislang auch noch nicht und schicke das seit Jahren auch immer nur einfach.
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Das ist auch - soweit ich weiß - lediglich nur eine Bitte. Wir reichen ihn auch nur einfach ein. Der GVZ fertigt dann Kopien und diese bekommt in Rechnung gestellt.
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Aus welchem Bundesland kommt denn der GV?OKK13401 hat geschrieben:Hallo,
nach mittlerweile 18 Jahren Erfahrung in der Zwangsvollstreckung hab ich heute zum ersten Mal ein Schreiben von einer Gerichtsvollzieherin bekommen, dass sie die Vollstreckungsanträge doppelt von uns haben will (1 Abschrift für die GV Akten und 1 für den Schuldner).
Soweit ich es allerdings weiß ist ein Vollstreckungsantrag formlos (nach § 754 ZPO, § 4 GVGA und BGH BESCHLUSS VII ZB 18/05 vom 5. April 2005)
Ich habe mit einfach eingereichten Aufträgen kein Problem. Kopiere sie und setze pro Seite 0,50 € Dokumentenpauschale an.
Es gibt jedoch in einigen Bundesländern ein anderes Entschädigungsmodell, bei dem die Dokumentenpauschalen komplett an das Land abgeführt werden müssen. In diesen Fällen würde der Kollege mit seinem privaten Kopierer Kopien fertigen und dafür nichts bekommen. In diesen Fällen würde ich auch auf die 2-fache Einreichung bestehen.
- BaumN
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Ich schicke immer eine Abschrift meines Auftrages mit - die gleich mit auszudrucken ist kein Problem und ich spare dem GVZ Arbeit - die haben genug zu tun und für mich ist es kein Mehraufwand.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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