Zusammenrechnung zweier Sozialleistungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Marlena
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#1

03.06.2014, 16:44

Hallo zusammen!

Ich habe von meinem Chef folgenden Auftrag bekommen:

Ich soll Arbeitslosengeld und Hinterbliebenenrente pfänden und diese zusammenrechnen. Kann ich dies überhaupt? Dass ich Arbeitseinkommen und Hinterbliebenenrente zusammenrechnen kann, ist ja logisch. Aber kann ich zwei Sozialleistungen zusammenrechnen? Habe im Gesetz und auch über Google nichts gefunden. Kann mir bitte jemand helfen? :(

Danke!

Liebe Grüße
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#2

03.06.2014, 17:24

Arbeitslosengeld I oder II?
Möglich ist das durchaus. Im Falle von ALG II stellt sich mir nur die Frage nach der Sinnhaftigkeit, da die Hinterbliebenenrente dort bereits angerechnet wird und so unterm Strich nichts pfändbares rauskommen dürfte.
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#3

04.06.2014, 14:02

Hm. Ob es sich um ALG I oder II handelt, weiß ich leider nicht. In der Vermögensauskunft steht nur Arbeitslosengeld.

Und wie gebe ich das dann im PfÜB an? Denn dort kann ich ja nur die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen "ankreuzen"?!

Danke schon mal!
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#4

04.06.2014, 14:22

Hinterbliebenenrente ist m.E. keine Sozialleistung. Renten sind wie Arbeitseinkommen zu behandeln.
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#5

04.06.2014, 16:58

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _54R10.3.3

Wenn ich das hier richtig verstehe, ist das eine Sozialleistung oder? :?:
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#6

04.06.2014, 17:14

Da § 54 Abs. 4 SGB I aber ausdrücklich bestimmt, dass laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen pfändbar sind, ist § 850e Nr. 2a ZPO in diesen Fällen analog anzuwenden.
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#7

04.06.2014, 17:59

Das ist gut! Woher hast du das? Wo kann ich das finden? :thx
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#8

04.06.2014, 20:06

Ähm, aus dem Dokument in Deinem Link. Gelesen haste aber schon, oder? :wink: :pfeif
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