Rechtkraftzeugnis, Notfristattest...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
RA-FA-AG
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 30.05.2014, 17:49
Beruf: Auszubildender zum RA-Fachangestellten
Software: ReNoStar
Wohnort: Saarland

#1

02.06.2014, 20:47

Hallo!
In meinen Verfahrensrecht-Unterlagen finde ich Begrifflichkeiten, die ich nicht ganz verstehe.. und zwar "RechtskraftZEUGNIS" bzw. -attest.

Soweit ich weiß kann man - soweit die Entscheidung Rechtskraft erlangt hat - beim Gericht erster Instanz (erster Instanz stimmt doch, oder?) beantragen, die Entscheidung mit RechtskraftVERMERK zu versehen.
Das ist das einzige, dass ich kenne.. verstehe also nicht, worin der Unterschied zu den beiden o.g. Begriffen liegt.

Aufklärung wäre nett! Danke im Voraus
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

03.06.2014, 09:05

Es gibt keinen. Beide Begriffen meinen das gleiche. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4848
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#3

03.06.2014, 09:29

Notfristattest: Bescheinigung des Berufungsgerichts, dass bis zum xxxx kein Rechtsmittel eingelegt wurde.

Rechtskraftzeugnis: Bescheinigung des entscheidenden Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig ist.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
RA-FA-AG
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 30.05.2014, 17:49
Beruf: Auszubildender zum RA-Fachangestellten
Software: ReNoStar
Wohnort: Saarland

#4

03.06.2014, 10:35

Also ist Rechtskraftzeugnis dasselbe wie Rechtskraftvermerk?
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

03.06.2014, 10:42

ja
Liebe Grüße
Bärchi
RA-FA-AG
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 30.05.2014, 17:49
Beruf: Auszubildender zum RA-Fachangestellten
Software: ReNoStar
Wohnort: Saarland

#6

03.06.2014, 13:03

Ok, dankeschön
Antworten