Hallo und guten Abend,
könnt ihr mir vielleicht helfen? Wahrscheinlich steh ich auch nur wieder auf der Leitung ...
MB wurde eingereicht, Gegner legt Widerspruch ein, Abgabe ans AG. Bei einem MB fallen z. B. Gerichtskosten von 32,00 Euro an. Jetzt ist eine Kopie der Kostennote des zuständigen Mahngericht in der Akte wegen Widerspruch Zahlbetrag i. H. v. 127,00 Euro.
Wenn ich jetzt wegen der Klage weitere Gerichtskosten einzahlen muss, zahle ich die noch einmal in Höhe von 3,0 ein? Oder wird da was wegen dem MB angerechnet?
Viele Grüße und danke
MB-Widerspruch-Abgabe AG-Gerichtskosten
Die 127 € müssten schon die weiteren GK sein. Sollte sich aber aus der GKR auch ergeben.
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Ich hab keine Gebührentabelle zur Hand, aber zusammengezählt müsste sich aus den 32,00 EUR und den 127,00 EUR eine dreifache Gebühr ergeben.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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Habe ich das richtig verstanden?
Soweit also wegen desselben Streitgegenstands ein Mahnverfahren vorausgegangen ist, entsteht die Gebühr mit dem Eingang der Akten bei dem Gericht, an das der Rechtsstreit nach Erhebung des Widerspruchs oder Einlegung des Einspruchs abgegeben wird; in diesem Fall wird eine Gebühr 1100 nach dem Wert des Streitgegenstands angerechnet, der in das Prozessverfahren übergegangen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn wegen desselben Streitgegenstands ein Europäisches Mahnverfahren vorausgegangen ist.
Also z. B. SW 620,00 €, 3,0 Gebühr 130,00, Anrechnung der 0,5 für MB 32,50 € = 97,50 € die noch eingezahlt werden müssten. Stimmt das?
Soweit also wegen desselben Streitgegenstands ein Mahnverfahren vorausgegangen ist, entsteht die Gebühr mit dem Eingang der Akten bei dem Gericht, an das der Rechtsstreit nach Erhebung des Widerspruchs oder Einlegung des Einspruchs abgegeben wird; in diesem Fall wird eine Gebühr 1100 nach dem Wert des Streitgegenstands angerechnet, der in das Prozessverfahren übergegangen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn wegen desselben Streitgegenstands ein Europäisches Mahnverfahren vorausgegangen ist.
Also z. B. SW 620,00 €, 3,0 Gebühr 130,00, Anrechnung der 0,5 für MB 32,50 € = 97,50 € die noch eingezahlt werden müssten. Stimmt das?
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3,0 Gerichtskosten sind bei einem Streitwert von 620,00 € nach meiner Gerichtskostentabelle: € 159,00
Für das Mahnverfahren hast Du bereits 0,5 = 32,00 € eingezahlt
Somit sind für das Verfahren nach Widerspruch noch 2,5 einzuzahlen = 127,00 €
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Somit sind für das Verfahren nach Widerspruch noch 2,5 einzuzahlen = 127,00 €
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Es gibt eine sehr schöne Seite der Mahngerichte:
http://www.mahngerichte.de/scripts/gebu ... Abschicken
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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